Beitragspflichtige Einnahmen
Basis für die Berechnung der Beiträge sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Davon wird ein bestimmter Prozentsatz als Beitrag erhoben. Für Beschäftigte ist das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtige Einnahme. Bei den Rentnern gehören neben dem Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Versorgungsbezüge sowie das Arbeitseinkommen, wenn es neben der Rente erzielt wird, zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
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