Stand: 11.03.2010   
HOME
News
Beitragsausschüttung
Krankenkassenrechner
Geschäftsstellen
Kündigungsfristen
Leistungen
Service
Vergleich GKV/PKV
PKV-Vergleich
Zusatzversicherung
 Email-Kontakt
Krankenkassen-Info: Sitemap  Sitemap
 Impressum




Krankenkassenwechsel

In Deutschland gibt es eine freie Krankenkassenwahl. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer in eine gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl eintreten kann, wenn die Krankenkasse in dem Bundesland, in dem er wohnt oder arbeitet, geöffnet ist.

Zum erfolgreichen Krankenkassenwechsel ist zunächst eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse vorzunehmen. Die Kündigung übernimmt aber nicht die neue Krankenkasse, sondern man muss selbst kündigen. Die Kündigung sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden oder man gibt sie persönlich in der nächsten Geschäftsstelle ab. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Die alte Krankenkasse muss spätestens nach 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Diese Kündigungsbestätigung sollte man innerhalb der Kündigungsfrist rechtzeitig zusammen mit dem Eintrittsformular an die neue Krankenkasse senden.

Nach dem Wechsel der Krankenkasse ist man für 18 Monate an die Wahl gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. wenn eine Krankenkasse, die bereits einen Zusatzbeitrag erhoben hat, diesen erhöht. Dasselbe gilt, wenn eine Krankenkasse ihren Mitgliedern einen Teil der Beiträge zurückerstattet hatte, die Rückzahlung aber reduziert oder ganz einstellt. Die Sonderkündigung kann in diesen Fällen bis zur erstmaligen Fälligkeit oder der erstmaligen erhöhten Fälligkeit des Zusatzbeitrags erfolgen bzw. der verminderten oder ganz gestrichenen Rückzahlung.

Die Kündigungsfrist beträgt auch bei Sonderkündigung zwei Monate zum Monatsende. Der Zusatzbeitrag bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag braucht während der Kündigungsfrist nicht mehr gezahlt zu werden.

Wer bei seiner alten Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen hat, muss allerdings drei Jahre in der Krankenkasse bleiben. Während dieser Zeit ist eine Kündigung der Krankenkasse auch durch Sonderkündigung generell ausgeschlossen.

Sollte es Probleme mit dem Wechsel der Krankenkasse geben, hat man die Möglichkeit, sich beim Bundesversicherungsamt zu beschweren.





©  krankenkasseninfo.deKrankenkassen Vergleich, PKV Vergleich, GKV Vergleich