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Leserfragen

Welche Dokumente brauche ich bei einem Krankenkassenwechsel?

veröffentlicht am 06.09.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Welche Dokumente brauche ich beim KrankenkassenwechselWelche Dokumente brauche ich beim Krankenkassenwechsel(c) Tim Reckmann / pixelio.de
Ich bin Rentner und möchte ganz gern meine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Deshalb frage ich mich, welche Nachweise oder Dokumente ich dazu benötige. (Udo G. aus Salzgitter)

2023-09-06T16:40:00+00:00
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Antwort der Redaktion: Als Rentner können Sie genau wie alle anderen Versicherten ihre Krankenkasse wechseln – unabhängig von ihrem Lebensalter oder Gesundheitszustand. Das wichtigste Dokument für einen Krankenkassenwechsel ist der Antrag auf Mitgliedschaft in der neuen Kasse.

Weiterhin sind für ihre neue Krankenkasse aktuelle Nachweise über sämtliche Renten, Betriebsrenten und Versorgungsbezüge in Kopie einzureichen. Falls Sie als Rentner auch weiterhin berufstätig sind, sind darüber Nachweise zum Arbeitgeber und der Verdiensthöhe zu erbringen. Für Selbstständige ist der Steuerbescheid als Nachweisdokument relevant und maßgeblich.

Im Antrag geben Sie Ihre bisherige Krankenkasse und wenn im Antrag erforderlich Ihre Versichertennummer an. Diese finden Sie unten in der Mitte Ihrer Gesundheitskarte. Falls Sie Angehörige in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichern möchten, sind die erforderlichen Angaben im Antrag auf Familienversicherung einzutragen und mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Behördliche Nachweise wie Geburtsurkunden oder Aufenthaltstitel sind nur dann einzureichen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.    

Ihre neue Krankenkasse benötigt ein aktuelles Foto für die neue elektronische Gesundheitskarte.Dieses können Sie bei einem Papierantrag entsprechend anheften oder aufkleben oder elektronisch hochladen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.    

Gültige Nachweise über eine Zuzahlungsbefreiung bleiben im laufenden Kalenderjahr auch in der neuen Krankenkasse weiter gültig und müssen beim Krankenkassenwechsel nicht eingereicht werden. Das gleiche gilt für Dauerverordnungen von Medikamenten oder Heilmitteln.

Wenn Sie bei Ihrer alten Krankenkasse im laufenden Jahr am Bonusprogramm teilgenommen haben, reichen Sie die Nachweise darüber ( Bonusstempel bzw. elektronische Nachweise in der BonusApp ) zu gegebener Zeit noch bei Ihrer alten Krankenkasse ein. Denn Bonuspunkte sind nicht übertragbar.    
       

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