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Franklinstraße 54, 60486 Frankfurt

Wahltarife der BAHN-BKK

Wahltarif Selbstbehalt

Freiwillige Mitglieder, deren Beiträge nicht ausschließlich durch Dritte getragen werden, können für sich und ihre nach § 10 SGB V mitversicherten Angehörigen einen Selbstbehalt wählen.

Die Wahl des Selbstbehaltes ist an eine Verpflichtung zur Teilnahme am vollständigen Kostenerstattungsverfahren gebunden. Die von der BAHN-BKK im Rahmen der Kostenerstattung zu tragenden Kosten werden für den Zeitraum der Wahl um den Selbstbehalt gemindert.

Die Wahl des Selbstbehaltes gilt für 3 Jahre und endet danach automatisch. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung der Mitgliedschaft nach § 175 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen. § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V gilt. Die Wahl des Mitglieds ist schriftlich gegenüber der BAHN-BKK spätestens 2 Wochen vor Beginn des Folgemonats zu erklären. Für den Zeitraum der Wahl sind der BAHN-BKK die Krankenversicherungskarten des Mitglieds und seiner nach § 10 SGB V mitversicherten Angehörigen auszuhändigen.

Die Wahl tritt erst in Kraft, wenn der BAHN-BKK die Krankenversicherungskarten des Mitglieds und seiner nach § 10 SGB V mitversicherten Angehörigen vorliegen. Das Mitglied kann die Kündigung seiner Wahl in besonderen Härtefällen schriftlich erklären. Die BAHN-BKK entscheidet im Einzelfall. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn die Beiträge zwischenzeitlich ausschließlich durch Dritte getragen werden.

Die BAHN-BKK leistet die Prämienzahlung jeweils spätestens bis zum 31. August des nächsten Jahres. Dabei wird der Selbstbehalt in Abzug gebracht. Sollte der Selbstbehalt die Höhe der Prämienzahlung übersteigen, werden die so entstandenen Forderungen im Rahmen eines Bankeinzugsverfahrens beglichen.
Die Höhe des Selbstbehaltes beträgt 500 EURO pro Kalenderjahr. Von der BAHN-BKK erhält das Mitglied eine Prämie von insgesamt 300 EURO pro Kalenderjahr. Erfolgt oder endet die Wahl des Selbstbehaltes im Laufe eines Kalenderjahres, reduzieren sich in diesem Kalenderjahr der Selbstbehalt und die Prämie für jeden Monat, in dem die Wahl nicht besteht, um 1/12. Die im Rahmen der Wahltarife nach dieser Satzung insgesamt entstehenden Prämienzahlungen pro Kalenderjahr dürfen 20% des vom Mitglied im Kalenderjahr zu tragenden Beitrags nicht überschreiten.

Wahltarif Krankengeld Premium

Die BAHN-BKK bietet Selbständigen, unständig und kurzzeitig Beschäftigten sowie Künstlern und Publizisten mit dem Wahltarif Krankengeld Premium einen zusätzlichen Schutz. Selbstständigen sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten können das gesetzliche Krankengeldes bis zu 70 Prozent ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens aufstocken. Künstler oder Publizist können sich für eine Arbeitsunfähigkeit vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit absichern.

Die Bindungsfrist beträgt drei Jahren.