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SV-Schlüssel (Sozialversicherungsschlüssel)

SV-Schlüssel (Sozialversicherungsschlüssel)

Der Sozialversicherungsschlüssel (SV-Schlüssel) ist ein numerischer oder alphanumerischer Code, der in der Lohn- und Gehaltsabrechnung verwendet wird, um die Sozialversicherungszugehörigkeit und die Beitragsgruppen eines Arbeitnehmers in Deutschland eindeutig zu kennzeichnen. Er spielt eine zentrale Rolle bei der elektronischen Meldung an die Sozialversicherungsträger über das DEÜV-Verfahren (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung).

Der SV-Schlüssel muss mit dem Beitragsgruppenschlüssel und dem Personengruppenschlüssel abgestimmt sein. In der elektronischen Abrechnung ergibt sich aus der Kombination dieser Schlüssel ein vollständiges Bild der Sozialversicherungspflicht des Mitarbeiters.

Rechtliche Hintergründe sind das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB) IV sowie die DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung).

Aufbau des SV-Schlüssels

Der SV-Schlüssel besteht in der Regel aus mehreren Stellen (meist vier), die folgende Komponenten enthalten:

  1.     Krankenversicherung
  2.     Rentenversicherung
  3.     Arbeitslosenversicherung
  4.     Pflegeversicherung

Beispiel: SV-Schlüssel 0101

        Stelle: Krankenversicherung – z. B. „0“ = gesetzlich versichert

        Stelle: Rentenversicherung – z. B. „1“ = versicherungspflichtig

        Stelle: Arbeitslosenversicherung – z. B. „0“ = keine Versicherungspflicht

        Stelle: Pflegeversicherung – z. B. „1“ = versicherungspflichtig

Die genaue Bedeutung der einzelnen Ziffern kann sich je nach Meldeverfahren ändern und wird regelmäßig von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) aktualisiert.

Verwendung des SV-Schlüssels

Der SV-Schlüssel findet Verwendung im Rahmen der Lohnabrechnung durch Arbeitgeber und wird benötigt für die  Meldungen zur Sozialversicherung (z. B. Anmeldungen, Abmeldungen, Entgeltmeldungen). Der jeweilige vergebene SV-Schlüssel wird in elektronischen Personalakten gespeichert und dokumentiert. Die SV-Träger wie Krankenkassen oder die Rentenversicherung verarbeiten die SV-Schlüssel automatisiert. Falsche oder unvollständige Angaben im SV-Schlüssel können zu Rückfragen oder Korrekturen durch die Sozialversicherungsträger führen. Daher ist eine sorgfältige und regelmäßige Prüfung durch die Lohnbuchhaltung erforderlich.

 

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