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Sozialgarantie

Sozialgarantie

Der Begriff Sozialgarantie bezeichnet das sozialpolitische Ziel bzw. das politische Versprechen, die auf das Bruttoeinkommen zu leistenden Sozialabgaben auf einem bestimmten Niveau zu belassen bzw eine bestimmte Obergrenze nicht zu überschreiten. 

Sozialgarantie 2021

Im Jahr 2021 beschlossen die regierenden Parteien der Großen Koalition aus Union und SPD eine Sozialgarantie von 40%. Dieses Versprechen beinhaltete das Vorhaben, die Summe aller Sozialabgaben für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung auf maximal 40% - bezogen auf das Bruttoeinkommen - zu begrenzen. Bei diesem Prozentwert war die Summe der gesamten Beiträge aus Arbeitnehmeranteilen und Arbeitgeberanteilen gemeint.   

Die SPD behielt die Sozialgarantie von 40% als Wahlversprechen im Wahlkampf des Jahres 2021 bei. Im Koalitionsvertrag der ab Herbst 2021 folgenden Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP war die Sozialgarantie aber nicht länger aufgeführt. 

Für viele Arbeitnehmer war dieser Wert bereits längst überschritten. Zum einen weil manche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag zeitweise auf bis zu 1,99 % erhöhten, vielfach aber auch wegen des Aufschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung.  

So betrug die Summe der Sozialbeiträge für Kinderlose ohne Berücksichtigung des Zusatzbeitrags zu Beginn des Jahr 2022 bereits 39,2 %. Rechnete man dann den für das Kalenderjahr geltenden  durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent hinzu, betrug die Summe bereits 40,5 %. Im Jahr 2023 erhöhten sich durch die Pflegereform und gestiegene Zusatzbeiträge wiederum die Sozialabgaben.     

Sozialbeitraege
Sozialbeiträge 2022

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