Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit greift.
In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach erfolgt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse. Privat Versicherte sind nach den ersten 6 Wochen auf eine Krankentagegeldversicherung angewiesen.
Doch auch für gesetzlich Versicherte kann der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll sein, denn die Höhe des Krankengeldes beträgt lediglich 70 Prozent des Arbeitsentgeltes (maximal aber 90 Prozent des Nettoeinkommens und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Außerdem sind Krankengeldzahlungen in der Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung beitragspflichtig. Die dabei entstehenden Einkommenseinbußen können durch eine private Krankentagegeldversicherung ausgeglichen werden.