Einzugsstelle
Die SV-Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung werden von den Arbeitgebern an die zuständige Einzugsstelle abgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben der Einzugsstelle
Die Einzugsstelle hat dabei die Aufgabe, die Beiträge an die einzelnen Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Außerdem überwacht sie die Einreichung der Beitragsnachweise und die ordnungsgemäße Beitragsabführung.
Arten von Einzugsstellen
Als Einzugsstellen für die Beiträge zur Sozialversicherung fungieren in Deutschland:
- die Krankenkassen, bei welcher die Arbeitnehmer versichert sind
- die Knappschaft-Bahn-See (für geringfügig Beschäftigte) sowie
- die Künstlersozialkasse.
Darüber hinaus werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung vom jeweiligen Unfallversicherungsträger eingezogen.