beitragsfrei versichert
Versicherungspflichtige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben während ihrer Mitgliedschaft Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen, die in § 224 SGB V geregelt sind. Nicht beitragspflichtig ( beitragsfrei versichert) sind dann beispielsweise:
- Familienversicherte Angehörige
- Versicherte, die Krankengeld beziehen
- Versicherte, die Mutterschaftsgeld beziehen
- Versicherte, die Elterngeld beziehen
Für Bezieher von Elterngeld entfällt die Beitragsfreiheit, wenn sie gleichzeitig einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Außerdem können studentisch versicherte Mitglieder bei Elterngeldbezug nicht beitragsfrei versichert werden. Studierende müssen in diesem Fall für die Dauer ihres Studiums weiterhin Krankenversicherungsbeiträge zahlen.