Zusatzbeitrag: Krankenkassen sollen Versicherte nun doch wieder informieren
Gesundheitsminister Linnemann will Informationspflicht zurückbringenFinden Sie die richtige Krankenkasse
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Die Informationspflicht war Bestandteil des im Juli 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die Bundesregierung hatte damit vor allem Bürokratie und Verwaltungskosten reduzieren wollen. Krankenkassen mussten ihre Mitglieder bislang spätestens einen Monat vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in einem gesonderten Schreiben informieren. Diese Regelung wurde gestrichen.
Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen
Für Versicherte ist die Informationspflicht insbesondere deshalb relevant, weil eine Beitragserhöhung weiterhin ein besonderes Krankenkassenwahlrecht auslöst. Nach § 175 SGB V kann die Mitgliedschaft bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags bis zum Ablauf des Monats gekündigt werden, für den der höhere Beitrag erstmals erhoben wird.
Ohne persönliches Schreiben müssen Versicherte die Beitragserhöhung jedoch möglicherweise selbst feststellen. Verbraucherschützer hatten deshalb kritisiert, dass das Wegfallen der Informationspflicht die praktische Wahrnehmung des Wechselrechts erschweren könnte. Linnemann begründete die geplante Kehrtwende nach Angaben der ARD damit, dass Beitragssätze eine entscheidende Information für Versicherte seien und es auch um das Vertrauen in die Krankenkassen gehe.
Noch keine Rückkehr zur alten Regelung
Die erneute Informationspflicht ist nach derzeitiger Berichterstattung zunächst eine politische Ankündigung und noch keine geltende Rechtsänderung. Sie soll nach Angaben aus dem Gesundheitsministerium im Rahmen weiterer Änderungen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz umgesetzt werden.
Damit könnte eine ungewöhnliche Situation entstehen: Erst im Sommer wurde die gesetzliche Pflicht zur individuellen Information aus Gründen der Entbürokratisierung abgeschafft – nun soll sie auf Initiative des neuen Gesundheitsministers wieder eingeführt werden. Offen ist insbesondere, ob die künftige Information ausschließlich per Brief erfolgen muss oder auch auf digitalem Weg möglich sein soll. Der GKV-Spitzenverband hat sich grundsätzlich für eine Information der Versicherten ausgesprochen, zugleich aber für digitale und weniger bürokratische Verfahren plädiert.
