Krankenkassenbeiträge

Zusatzbeitrag steigt, aber kein Brief? Verbraucherzentrale fordert Info-Pflicht

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ramona Pop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv)Ramona Pop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv)(c) vzbv / Dominik Butzmann
Seit Juli 2026 werden gesetzlich Versicherte im Dunkeln gelassen und nicht mehr von ihrer Kasse informiert, wenn der Zusatzbeitrag steigt. Die Verbraucherzentralen fordern, das umgehend wieder zu ändern. Denn drei von vier Versicherten wissen laut Umfragen nicht über die Gesetzesänderung bescheid.   

 

 

2026-09-14T11:11:00+00:00

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Eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigte, dass 76 Prozent aller gesetzlich Versicherten bislang nicht darüber bescheid wissen, dass die Krankenkassen nicht mehr über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren müssen.84 Prozent der Befragten halten nach wie vor eine briefliche Information für angemessen, wenn ihre Kasse den Beitrag anhebt. Eine ausschließliche Information per E-Mail findet nicht einmal die Hälfte der Befragten akzeptabel. Nur knapp jeder Zehnte ist der Meinung, dass eine Information auf der Internetseite der Krankenkasse hinreichend ist als alleiniger Informationsweg.

„Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen. Das Sonderkündigungsrecht wird damit faktisch ausgehöhlt“, erklärte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Versicherte könnten eine Beitragserhöhung im schlimmsten Fall erst bemerken, wenn ihr Nettogehalt bereits geringer ausfalle. Dann könne die Frist für das Sonderkündigungsrecht bereits abgelaufen sein.

„Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen. Das Sonderkündigungsrecht wird damit faktisch ausgehöhlt“

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, können Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die reguläre zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt. Die Kündigung muss nach Angaben des vzbv bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.

Der vzbv fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Informationspflicht wieder einzuführen. Eine Mitteilung per Brief müsse dabei der Regelfall sein. Wer eine digitale Kommunikation bevorzuge, solle alternativ per E-Mail oder über ein Kundenpostfach informiert werden können.

Nach Angaben des Verbands war eine entsprechende Regelung bereits im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen. Diese solle wieder aufgegriffen werden.

 

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