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Krankenkassenbeitrag

Zusatzbeitrag: Diese sechs Krankenkassen werden ab Juli teurer

veröffentlicht am 26.06.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

6 Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag ab Juli 20256 Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag ab Juli 2025(c) Getty Imagesw / Victor Golmer
Zum Juli 2025 kommt es bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen zu spürbaren Beitragserhöhungen. Insgesamt sechs Kassen passen aktuell ihren Zusatzbeitrag an. Für Versicherte kann dies je nach Einkommen zu spürbaren Mehrkosten führen.

2025-06-26T11:59:00+02:00

Bis 660 Euro mehr für die Krankenversicherung

Besonders deutlich fällt die Erhöhung bei der in vier Bundesländern geöffneten  BKK Technoform aus: Der Zusatzbeitrag steigt dort gleich um einen ganzen Prozentpunkt auf den Wert von 3,49 %. Auch die bundesweit geöffnete SECURVITA Krankenkasse hebt ihren Krankenkassenbeitrag deutlich an – von derzeit noch 3,20 % auf 3,90 %. Mit einem Gesamtbeitragssatz von 18,5 % gehört die SECURVITA damit derzeit zu den teuersten gesetzlichen Kassen. Besonders hart trifft die Erhöhung Selbstständige, die den gesamten Krankenkassenbeitrag zu tragen haben. Für sie steigen die SV-Abgaben jährlich um bis zu 660 Euro

Weiterhin erhöhen vier unternehmensbezogene Betriebskrankenkassen, die nur für bestimmte Beschäftigtengruppen zugänglich sind ihre Beiträge. Betroffen sind die Mitglieder der BKK PwC, der BMW BKK, der BKK KARL MAYER und der Merck BKK.

Monatliche Mehrkosten für Versicherte

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft für zwei Kassen die monatlichen Mehrkosten (Arbeitnehmeranteil) für Versicherte mit unterschiedlichen Bruttolöhnen: 

 

 Bruttolohn
 (Monat)

BKK Technoform
Erhöhung:
(+1,00 %)

SECURVITA
Erhöhung:
(+0,70 %)

 2.000 €

+10,00 € 
(+ 120 € / Jahr)

+7,00 € 
(+ 84 € / Jahr)

 3.000 €

+15,00 € 
(+ 180 € / Jahr)

+10,50 € 
(+ 126 € / Jahr)

 4.000 €

+20,00 € 
(+ 240 € / Jahr)

+14,00 € 
(+ 168 € / Jahr)

 5.000 €

+25,00 € 
(+ 300 € / Jahr)

+17,50 € 
(+ 210 € / Jahr)

 5.512,50 €
 (BBG)

+27,56 € 
(+ 330,72 € / Jahr)

+19,34 € 
(+ 232,08 € / Jahr)

 

ℹ️ Die angegebenen Mehrkosten beziehen sich auf den Arbeitnehmeranteil. Dieser beträgt die Hälfte des Gesamtbeitrags, den Selbstständige zu zahlen haben. 

 

Betroffene können wechseln 

Alle betroffenen Versicherten haben unabhängig von einer eventuell geltenden Bindungsfrist im Monat Juli ein Sonderküngigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln. Eine Kündigung müssen sie dafür nicht einbreichen. Es genügt, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen.

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