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Gesundheitspolitik

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: Schätzerkreis legt Prognose vor

veröffentlicht am 16.10.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Prognose des Schätzerkreises für 2026Prognose des Schätzerkreises für 2026
Am 15. Oktober 2025 hat der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seine Prognose für das Beitragsjahr 2026 veröffentlicht. Demnach wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV voraussichtlich weiterhin bei 2,9 % des beitragspflichtigen Einkommens liegen – und damit auf dem Niveau des laufenden Jahres.

2025-10-16T14:57:00+02:00

Ursprünglich war eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags erwartet worden. Durch ein kurzfristig beschlossenes Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) konnte jedoch zusätzlicher Finanzierungsdruck abgewendet werden. Im so genannten Schätzerkreis sind Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) sowie des GKV-Spitzenverbandes vertreten. Ihre Berechnungen dienen als wichtige Grundlage für die Haushaltsplanung der Krankenkassen und die politische Steuerung des Gesundheitswesens. 

Entwicklung der Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags Entwicklung der Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV liegt unverändert bei 14,6 % und wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Der Zusatzbeitrag kommt je nach Kasse hinzu – ebenfalls paritätisch finanziert. Zusammen ergibt sich ein Gesamtbeitrag von durchschnittlich 17,5 % des Bruttogehalts.

Die Beitragsbelastung variiert entsprechend dem Einkommen. Für Pflichtversicherte mit einem Bruttogehalt von 3000 Euro bedeutet dies beispielsweise monatlich rund 525 Euro an Krankenkassenbeiträgen – die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber.

So viel Beitrag zahlen Arbeitnehmer bei 2,9 % Zusatzbeitrag

Brutto / Monat  Gesamtbeitrag
GKV / Monat 
Gesamtbeitrag
GKV / Jahr 
1.500 € 262,50 € 3.150 Euro
2.000 € 350 € 4.200 € 
3.000 € 525 € 6.300 €
4.000 € 700 € 8.400 €
5812,50 €*  1017,18 € 12.206 €

*Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 

 

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