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Leistungen

Neue Kassenleistungen seit 1. Juli

Verbesserungen bei Vorsorge und Kindergesundheit
veröffentlicht am 04.07.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

MeningokokkenMeningokokken(c) Getty Images /quantic69
Zum 1. Juli 2025 traten mehrere neue Pflichtleistungen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Kraft. Die neuen Kassenleistungen stärken die Versorgung im Bereich der Krebsprävention sowie in der Vorsorge und Unfalldiagnostik bei Kindern 

2025-07-04T17:51:00+02:00

Darmkrebsvorsorge ab 50 auch für Frauen

Frauen haben ab sofort – wie Männer – bereits ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Krebsfrüherkennung. Bisher war dies erst ab 55 möglich. Die Neuregelung soll die Früherkennung verbessern und geschlechtsbezogene Unterschiede abbauen.

Strahlungsfreie Ultraschalldiagnostik bei Kindern

Eine neue Kassenelsistung betrifft die diagnostische Untersuchung mit Ultraschall bei Knochenbruchverdacht bei Kindern. Liegt ein Verdacht auf eine Fraktur vor,  zahlen die Kassen jetzt auch die Ultraschalldiagnostik bei Kindern. Dies ermöglicht strahlungsfreie Untersuchungen in Notaufnahmeeinrichtungen ohne Röntgengeräte.

Meningokokken-B-Impfung für Kinder

Die Schutzimpfung gegen Meningokokken B bei Kindern ist nun bei allen Krankenkassen regulär abrechenbar. Damit ist der Impfschutz gegen diese gefährliche Form der Hirnhautentzündung bundesweit sichergestellt. Meningokokken sind Bakterien, die eine Hinrnhautentzündung (Meningitis) auslösen können. Mit der Einführung als neue Pflichtleistung soll die Versorgung bundesweit vereinheitlicht und abgesichert werden. 

Weitere neue Leistungen seit Jahresbeginn

Schon seit dem 1. Januar gibt es die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) als neue Leistung im Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen.  Voraussetzung ist, dass Patienten eine mittlere Vortestwahrscheinlichkeit (15–50 %) für eine chronische koronare Herzkrankheit diagnostiziert bekommen haben.

 

 

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