Darmkrebsfrüherkennung: Anspruch für Frauen nun schon ab 50
Gleiche Altersgrenzen und Intervalle für Männer und Frauen
Bislang galt bei Frauen eine Altersgrenze von 55 Jahren. Für Männer wurde die Altersgrenze bereits im Jahr 2019 abgesenkt. Nun gelten für beide Geschlechter wieder dieselben Bedingungen für den Anspruch auf Früherkennungskoloskopie.
Alternativ zur Darmspiegelung, die nur alle zehn Jahre bezahlt wird, können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen immunologischen Stuhltest zur Früherkennung von okkultem Blut als Darmkrebssymptom durchführen lassen (diFOB-Test). Im Alter zwischen 50 und 54 war dies bislang einmal pro Jahr möglich. Somit sind auch die Regelungen zum Stuhltest vereinheitlicht. Der entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) trat zum 1.April in Kraft.
Zum Früherkennungsprogramm gegen Darmkrebs gehören ärztliche Beratungen sowie Stuhltests oder Darmspiegelungen. Erweist sich ein Stuhltest als auffällig, kann grundsätzlich eine kostenlose Darmspiegelung zur Klärung durchgeführt werden. Die Beratungsgespräche können alle Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen, die medizinische Leistungen zur Krebsfrüherkennung anbieten. Hierzu gehören neben den Hausärzten auch Urologen oder Gynäkologen.
Zehntausende erkranken jährlich neu
Darmkrebs ist eine der drei häufigsten Krebsarten in Deutschland, an der pro Jahr circa 23.000 Menschen sterben. Mehr als 50.000 Menschen hierzulande erkranken jedes Jahr neu an Darmkrebs. Die Früherkennung ist gerade bei Darmkrebs so wichtig, weil sich dieser sich im Frühstadium mit wenig Beschwerden entwickelt und häufig lange unerkannt bleibt. Eine regelmäßige Darmkrebsvorge senkt das Darmkrebsrisiko entscheidend.
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