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Krankenversicherung im Urlaub - Wichtige Tipps vor der Abreise

veröffentlicht am 15.07.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Urlaubstage nachholen bei Krankheit Urlaubstage nachholen bei Krankheit(c) Dieter Schütz / pixelio.de
Hunderttausende Familien sitzen derzeit auf gepackten Koffern und erwarten die ersehnte Ferienzeit. Damit der Urlaub nicht zum Albtraum wird, sollten Reisende sich gründlich mit dem Thema Reisekrankenversicherung beschäftigen. Kurz vor Ferienbeginn hat die AOK in Niedersachsen Tipps rund um das wichtige Thema zum Thema Krankenversicherungsschutz im Ausland zusammengestellt.  
 

2015-07-15T10:15:00+00:00
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Auf die Option „Rücktransport“ achten

Eine Krankheit im Urlaub kann harmlos verlaufen, mitunter aber auch ersthafte Komplikationen mit sich bringen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung (kurz: Auslands-KV) mit Rücktransport gehört laut AOK bei allen Reisezielen außerhalb der Bundesrepublik unbedingt mit ins Gepäck. Versicherte sollten also beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung auf die Option Rücktransport besonders acht geben. Denn sollte es am Ferienort fern der Heimat zu einem schwerwiegenden Unfall oder einer ernsten Erkrankung kommen, kann ein notwendiger Krankentransport sonst sehr teuer werden. Rücktransporte für Erkrankte nach Deutschland gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV und sind von der Erstattung ausgeschlossen.
 

EU-Ausland: Chipkarte bietet keinen umfassen Schutz

Bei Ferienreisen innerhalb der EU und in assoziierte Partnerländer bietet die Chipkarte der gesetzlichen Krankenkasse einen grundlegenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Die Rückseite jeder eGK-Chipkarte ist mit einer Europäischen Versicherungskarte (EHIC) ausgestattet. Mit dieser haben Versicherte und ihre Familienmitglieder einen Anspruch auf medizinische Behandlung. Abgesichert sind damit laut EU-Abkommen alle dringenden Behandlungen, welche keinerlei Aufschub bis zur Rückkehr in die Heimatländer dulden. Medizinsche Rücktransporte werden dagegen grundsätzlich nur mit einer privaten Auslands-KV versichert. Private Zusatztarife für Auslandsschutz werden von PKV-Unternehmen angeboten und von den Krankenkassen zu besonderen Konditionen vermittelt. Einige gesetzliche Kassen bieten als besondere Zusatzleistung einen kostenlosen Auslandsschutz, unter Umständen sogar mit Rücktransport, an. Dazu gehören derzeit die Deutsche BKK, die IKK Südwest, BKK Demag Krauss-Maffei, die R+V BKK und die SECURVITA Krankenkasse.
 

EuropaService für AOK-Versicherte

Für AOK-Versicherte existieren besondere Verträge mit Behandlungszentren und Kliniken in vielen Urlaubsregionen der Welt. Mehr als 150 Einzelverträge mit ausländischen Gesundheitseinrichtungen sichern für AOK-Versicherte eine Rundum-Betreuung mit deutschsprachigen Mitarbeitern. Der AOK-EuropaService ist derzeit in folgenden Ländern möglich:   

  • Belgien
  • Italien
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Tschechien
  • Spanien

Bild zum Beitrag Krankenversicherung im Urlaub - Wichtige Tipps vor der Abreise

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: BMG

 

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