GKV

Höchstbeitrag zur Krankenkasse klettert 2027 extra stark

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Höchstbeitrag in der GKV steigt 2027 Höchstbeitrag in der GKV steigt 2027(c) Getty Images / TeamDAF
Weit mehr als fünf Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland zahlen in ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Höchstbeitrag. Als Besserverdienende werden Sie ab 2027 stärker zur Kasse gebeten, wenn es um die Sozialbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geht. So teuer wirds ab 2027:

2026-10-15T13:51:00+00:00

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Der monatliche Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist von 2019 bis 2027 kontinuierlich gestiegen. Analog zur Einkommensentwicklung wurde die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) regelmäßig angehoben und sorgte für kräftige Steigerungen auch bei den Sozialabgaben.  

Anstieg um fast zehn Prozent

Regulär würde die Beitragsbemessungsgrenze zu diesem Jahreswechsel um circa 300 Euro steigen. Auf Grund einer Klausel im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird sie aber überdurchschnittlich stark um weitere 300 Euro angehoben. Konkret steigt die BBG nun um satte 562,50 Euro. Der sich daraus ergebende Höchstbeitrag zur Kranken- und auch Pflegeversicherung schnellt dadurch gleich um 9,7 Prozent in die Höhe. Besserverdienende Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr dann im Durchschnitt bis zu 49 Euro im Monat, in der Spitze bis zu 60 Euro mehr an ihre Krankenkasse abführen, ebenso ihre Arbeitgeber. Daraus ergeben sich pro Jahr bis zu 720 Euro höhere Abzüge vom Brutto. 

Die Anhebung wirkt sich aber auch auf den Pflegebeitrag aus. Für einen kinderlosen Gutverdiener steigt der Höchstbeitrag dort zum Jahreswechsel um 42,75 Euro, jährlich also noch einmal um mehr als 500 Euro. 

Gutverdiener sollen Finanzen stabilisieren

Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen für den Gesundheitsfonds erzielen,welche durch die besserverdienenden Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sowie Selbstständige oder auch wohlhabende Rentner erbracht werden müssen. Betroffen sind laut einer neueren Schätzung des IGES-Instituts bis zu 6,9 Millionen Versicherte, inklusive Selbstständigen und Nicht-Erwerbstätigen. Für Normalverdiener hingegen bleiben die Krankenkassenbeiträge weitestgehend stabil. Denn Gesundheitsminister Linnemann kündigte Mitte Oktober an, dass sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 nicht verändern werde. Auch eine Reihe einzelner Krankenkassen hat bereits stabile Beiträge für 2027 angekündigt, darunter die BKK firmus oder die AOK Sachsen-Anhalt.    

Entwicklung von Beitragsbemessungsgrenze und Höchstbeitrag seit 2019

Jahr BBG monatlich Ø Zusatzbeitrag GKV-Höchstbeitrag monatlich
2019 4.537,50 € 0,9 % 703,31 €
2020 4.687,50 € 1,1 % 735,94 €
2021 4.837,50 € 1,3 % 769,16 €
2022 4.837,50 € 1,3 % 769,16 €
2023 4.987,50 € 1,6 % 807,98 €
2024 5.175,00 € 1,7 % 843,53 €
2025 5.512,50 € 2,5 % 942,64 €
2026 5.812,50 € 2,9 % 1.017,19 €
2027* 6.375,00 € 2,9 % 1.115,63 €

* Die Werte für 2027 sind als vorläufige bzw. prognostizierte Angaben zu verstehen.

 

    

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