Versicherungspflichtgrenze 2027 deutlich höher: Hürde für PKV-Wechsel wächst
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Laut Entwurf für die SV-Rechengrößenverordnung soll die Versicherungspflichtgrenze um ganze 6.750 Euro auf 84.150 Euro Jahresbrutto ansteigen. Auf den monatlichen Bruttoverdienst bezogen entspricht das 562,50 Euro mehr. Dieser außergewöhnlich starke Anstieg ist nicht allein auf die reguläre Anpassung an die Lohnentwicklung zurückzuführen. Zusätzlich steigt die Entgeltgrenze auch wegen einer gestezlichen Sonderanpassung, die im GKV-Beitragssatzsatbilisierungsgesetz beschlossen wurde. Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln.
80.000 im Jahr reichen künftig nicht für PKV
Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen rund 77.400 und 84.150 Euro wird die Entwicklung besonders relevant. Sie können 2026 die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV erfüllen, während dieselbe Einkommenshöhe 2027 voraussichtlich nicht mehr für die Versicherungsfreiheit ausreicht.
Wer als Angestellter 2027 erstmals in die PKV wechseln möchte, muss grundsätzlich die dann geltende JAEG überschreiten. Ein Jahresgehalt von beispielsweise 80.000 Euro würde dafür künftig nicht mehr ausreichen. Auch ein Einkommen von 84.000 Euro läge noch knapp unter der vorgesehenen Grenze.
Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet darüber, wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Wer als Angestellter regelmäßig mehr verdient als die geltende Grenze, kann grundsätzlich zwischen freiwilliger GKV und privater Krankenversicherung wählen. Für 2026 liegt die Grenze bei 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. 2027 sollen es nach dem vorliegenden Entwurf 84.150 Euro beziehungsweise 7.012,50 Euro sein.
Entscheidend ist dabei nicht allein das aktuelle Monatsgehalt. Für die Beurteilung wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt betrachtet. Wird die geltende Grenze überschritten, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich zum Jahresende, wenn das Einkommen auch im folgenden Jahr voraussichtlich oberhalb der dann geltenden Grenze liegt.
Beispiel: Ein Angestellter verdient 2026 regelmäßig 80.000 Euro brutto im Jahr. Damit überschreitet er die JAEG von 77.400 Euro. Für einen Wechsel zum Jahreswechsel 2026/2027 reicht dies nach der vorgesehenen neuen Grenze jedoch nicht aus, wenn sein regelmäßiges Einkommen 2027 bei 80.000 Euro bleibt. Die neue Grenze von 84.150 Euro wäre nicht überschritten. Anders sieht es bei einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt von beispielsweise 90.000 Euro aus. Hier würde die vorgesehene JAEG 2027 überschritten.
Wechsel vor der Erhöhung kann entscheidend sein
Für Arbeitnehmer, die bereits 2026 die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit erfüllen, kann der Jahreswechsel deshalb von besonderer Bedeutung sein. Nach den geltenden Regeln endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn das Arbeitsentgelt die JAEG des laufenden Jahres überschreitet und auch im folgenden Jahr voraussichtlich über der dann geltenden Grenze liegt. Wer erst 2027 die Einkommensgrenze überschreitet, muss dagegen die dann geltende höhere Grenze von voraussichtlich 84.150 Euro erreichen.
Versicherungspflichtgrenze: 2026 und 2027 im Vergleich
| Versicherungspflichtgrenze | 2026 | 2027* |
|---|---|---|
| jährlich | 77.400 € | 84.150 € |
| monatlich | 6.450 € | 7.012,50 € |
| Erhöhung gegenüber Vorjahr | – | +6.750 € jährlich |
| Erhöhung monatlich | – | +562,50 € |
| Beispiel: Jahresgehalt 80.000 € | Wechsel grundsätzlich möglich | Grenze nicht erreicht |
| Beispiel: Jahresgehalt 85.000 € | Wechsel grundsätzlich möglich | Grenze erreicht |
| Beispiel: Jahresgehalt 90.000 € | Wechsel grundsätzlich möglich | Grenze erreicht |
* Für 2027 gelten die Werte nach dem derzeitigen Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung.
Bestandsschutz für Privatversicherte
Wer schon privat versichert ist braucht sich für 2027 keine Sorgen zu machen, wegen der außergewöhnlich hohen Anpassugn aus der privaten Krankenverswicherung ausscheiden zu müssen. Die außerordentliche Anhebung trifft nicht alle bereits privat versicherten Arbeitnehmer gleichermaßen. Für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der bisherigen JAEG versicherungsfrei und bereits privat vollversichert sind, sieht die Reform einen besonderen Bestandsschutz vor. Für diesen Personenkreis soll 2027 nicht die zusätzlich um 3.600 Euro angehobene JAEG gelten. Stattdessen wird eine eigene Grenze zugrunde gelegt, die aus der regulären Anpassung der bisherigen Grenze hervorgeht. Nach dem aktuellen Entwurf liegt diese Grenze 2027 bei 72.900 Euro jährlich beziehungsweise 6.075 Euro monatlich. Damit unterscheidet sich die Situation eines bereits privat versicherten Angestellten deutlich von der eines GKV-Versicherten, der erstmals in die PKV wechseln möchte.
Noch nicht endgültig beschlossen
Die genannten Werte stammen aus dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027. Die Bundesregierung muss die Verordnung noch beschließen; anschließend ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
