Gesundheitspolitik

Pflegebeitrag 2027 soll steigen - für Versicherte ohne Kinder

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Die Abgaben zur Pflegeversicherung wirken sich auf das Nettoeinkommen ausDie Abgaben zur Pflegeversicherung wirken sich auf das Nettoeinkommen ausgeneriert mit GPT 5.6 Luna
Nun ist es raus: Der Pflegebeitrag soll 2027 laut PNOG-Entwurf der Bundesregierung spürbar auf 4,5 % angehoben werden. Allerdings betrifft das nur diejenigen Versicherten, die bereits jetzt einen Zuschlag für die Pflegeversicherung zahlen, weil sie (noch) keine Kinder haben.   

2026-10-01T14:49:00+00:00

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Auf kinderlose Versicherte kommt ab 2027 steigende Sozialabgaben durch eine höhere Belastung bei der Pflegeversicherung zu. Nach dem am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll der Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Der Zuschlag wird allein von den Versicherten getragen. Der Arbeitgeber muss sich daran nicht beteiligen. 

Damit würde der reguläre Pflegebeitrag von derzeit 3,6 Prozent für kinderlose Mitglieder auf insgesamt 4,5 Prozent steigen. Für Arbeitnehmer außerhalb Sachsens würde der eigene Beitragsanteil damit von derzeit 2,4 auf 2,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens steigen. Der Arbeitgeberanteil bliebe bei 1,8 Prozent. In Sachsen gelten wegen der dortigen Sonderregelung andere Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile.

Kinderlose zahlen den Zuschlag ab 23 Jahren

Besonders relevant ist die Regelung für junge Erwachsene. Der Kinderlosenzuschlag wird grundsätzlich erst nach Vollendung des 23. Lebensjahres erhoben. Kinderlose unter 23 Jahren sind von diesem Zuschlag weiterhin ausgenommen. Das bedeutet: Nicht jeder junge Mensch wird automatisch durch die geplante Erhöhung belastet. Entscheidend sind Alter, Versicherungsstatus und die Frage, ob ein berücksichtigungsfähiges Kind vorhanden ist.

Betroffen sein können damit auch Studierende ab 23 Jahren, sofern sie selbst Mitglied der sozialen Pflegeversicherung sind und keinen Befreiungsgrund für den Kinderlosenzuschlag haben. Für Studierende gelten allerdings besondere Regeln zur Beitragsberechnung.  

Auch Berufseinsteiger und kinderlose Beschäftigte betroffen

Für junge Erwachsene wird die höhere Belastung insbesondere dann sichtbar, wenn sie nach Ausbildung oder Studium ins Berufsleben starten und weiterhin kinderlos sind. Bei einem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen von beispielsweise 3.000 Euro würde die zusätzliche Belastung durch die Anhebung des Zuschlags von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte 9 Euro im Monat betragen. Bei 4.000 Euro wären es 12 Euro und bei 5.000 Euro 15 Euro monatlich.

Die Mehrbelastung steigt mit dem Einkommen, solange die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Gleichzeitig soll diese Grenze ab 2027 angehoben werden. Für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen kann deshalb zusätzlich zur Erhöhung des Kinderlosenzuschlags eine weitere Belastung entstehen. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die maximale zusätzliche Belastung aus der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer mit entsprechend hohen Einkommen auf bis zu 17 Euro monatlich.

Pflegebeitrag 2027 - So teuer wird es für Kinderlose

Monatliches Bruttoeinkommen Pflegebeitrag 2026
kinderlos*
Pflegebeitrag 2027
kinderlos*
Mehrbelastung
2027
1.000 € 24,00 € 27,00 € +3,00 €
1.500 € 36,00 € 40,50 € +4,50 €
2.000 € 48,00 € 54,00 € +6,00 €
2.500 € 60,00 € 67,50 € +7,50 €
3.000 € 72,00 € 81,00 € +9,00 €
3.500 € 84,00 € 94,50 € +10,50 €
4.000 € 96,00 € 108,00 € +12,00 €
4.500 € 108,00 € 121,50 € +13,50 €
5.000 € 120,00 € 135,00 € +15,00 €
5.500 € 132,00 € 148,50 € +16,50 €
5.812,50 €
BBG 2026
139,50 € 156,94 € +17,44 €
6.375,00 €
BBG 2027
139,50 € 172,13 € +32,63 €

* Ohne Sachsen. Berechnet ist der Arbeitnehmeranteil für kinderlose Beschäftigte. 2026 beträgt dieser außerhalb Sachsens 2,4 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Nach dem am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf soll der Kinderlosenzuschlag 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Damit würde der Arbeitnehmeranteil außerhalb Sachsens auf 2,7 Prozent steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro monatlich angehoben werden. 

Menschen unter 23 bleiben ausgenommen

Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen: Wer das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss den Kinderlosenzuschlag grundsätzlich nicht bezahlen. Damit trifft die geplante Erhöhung vor allem kinderlose Versicherte ab 23 Jahren. Für junge Menschen in Ausbildung oder Studium unterhalb dieser Altersgrenze ändert sich durch die Erhöhung des Zuschlags zunächst nichts. Der Gesetzentwurf ist allerdings noch kein geltendes Recht. Nach dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die vorgesehenen Änderungen können daher im weiteren Verfahren noch verändert werden.

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