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Freiwillige Krankenversicherung: Sozialgericht weist Kostenübernahme für Asylbewerber zurück

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Urteil am Sozialgericht Halle zur Freiwilligen Krankenversicherung für AsylbewerberUrteil am Sozialgericht Halle zur Freiwilligen Krankenversicherung für Asylbewerber(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Das Sozialgericht Halle hat entschieden, dass Asylbewerber, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, keinen Anspruch auf die Übernahme von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Landkreis haben. Das Urteil betrifft insbesondere Asylbewerber, die zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, deren Asylverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

2026-01-19T15:34:00+01:00

Geklagt hatte ein afghanischer Asylbewerber, der im Jahr 2024 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen war. Nach deren Ende erhielt er für das Jahr 2025 Grundleistungen in Höhe von monatlich 397 Euro. Seine Krankenkasse setzte daraufhin Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 258,41 Euro monatlich fest. Der Kläger beantragte, dass der Landkreis diese Kosten übernimmt – ohne Erfolg.

Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab und stellte klar, dass für Asylbewerber nach dem Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine automatische Pflicht zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Stattdessen greife die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehene Krankenhilfe. Diese sichere eine medizinische Grundversorgung, die zwar unter dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung liege, aber auf die besondere Lebenssituation von Asylbewerbern zugeschnitten sei.

Mit dieser Entscheidung geht das Sozialgericht Halle bewusst über die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hinaus. Dieses hatte im Jahr 2022 in vergleichbaren Fällen eine andere Bewertung vorgenommen und die Bedeutung der freiwilligen Krankenversicherung stärker gewichtet. Das aktuelle Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger wurde darauf hingewiesen, dass er die Beitragsforderungen der Krankenkasse gesondert anfechten kann. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Unsicherheiten an der Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsrecht und Asylbewerberleistungsrecht. Gleichzeitig wirft die Entscheidung Fragen zur finanziellen Belastung von Asylbewerbern auf, deren Existenzminimum durch hohe Versicherungsbeiträge erheblich eingeschränkt werden könnte.

 

 

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