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Sozialgerichtsbarkeit

PKV: Teilrente als möglicher Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Brisanter Fall vor dem Bundessozialgericht
veröffentlicht am 29.08.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Antrag auf Teilrente Antrag auf Teilrente(c) pixelio.de / Rainer Sturm
Wer sich als Privatversicherter für einen Teilrentenbezug entscheidet, kann dadurch möglicherweise Zugang zur gesetzlichen Familienversicherung bekommen. Ein aktuelles Urteil am Kasseler Bundessozialgericht (BSG) .  

 

2025-08-29T14:38:00+02:00


Ein 77-jähriger Rentner konnte durch den vorübergehenden Bezug einer Teilrente in die familienversicherte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seiner Ehefrau aufgenommen werden – obwohl er zuvor in der privaten Krankenversicherung (PKV) war.

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg gab dem Ehepaar recht: Die gewählte Teilrente lag unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung, die spätere Rückkehr in die GKV sei rechtlich zulässig gewesen.

Die Krankenkasse allerdings sah darin einen Rechtsmissbrauch und legte Revision ein. Laut Gesetz dürfen privatversicherte Personen über 55 Jahren normalerweise nicht mehr in die GKV zurückkehren – ein Schutzmechanismus gegen gezielte „Wechselvorteile“ im Alter. Doch das Gericht stellte klar: Der Bezug einer Teilrente sei rechtlich zulässig, unabhängig vom Motiv. Mit dem Übergang zur Vollrente wurde der Mann dann automatisch freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung – ebenfalls rechtens.

Das Verfahren vor dem BSG könnte nun bundesweite Signalwirkung haben. Sollte das Urteil bestätigt werden, könnten künftig mehr ältere Privatversicherte versuchen, über eine gezielte Rentengestaltung in die gesetzliche Kasse zu wechseln. Krankenkassen warnen vor finanziellen Belastungen für die Solidargemeinschaft und fordern gesetzliche Klarstellungen.

Ein abschließendes Urteil des BSG steht noch aus

(Az.: L 5 KR 1336/23).

 

 

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