Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für Krankmeldungen seit 1. Juli
Rechtssicherer Ersatznachweis
Patientinnen und Patienten müssen in solchen Fällen nun kein Papierformular mehr selbst an die Krankenkasse senden. Die Krankenkasse nutzt nun die elektronischen Ersatzbescheinigungen, um den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren – analog zur regulären Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Bescheinigung dient als rechtssicherer Ersatznachweis im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung.
Die eEB kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) technisch nicht übermittelt werden kann – etwa bei einem Systemausfall oder bei Abwesenheit der Telematikinfrastruktur. In diesen Fällen stellt die Praxis die eEB aus und leitet sie digital an die Krankenkasse weiter.
Neuer Schritt in der Digitalisierung
Die Einführung der eEB in Arztpraxen ist ein weiterer Schritt zur Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen im deutschen Gesundheitswesen. Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen oder IT-Dienstleister zur Verfügung.