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Arzt & Patient

Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für Krankmeldungen seit 1. Juli

veröffentlicht am 14.07.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elektronische Ersatzbescheinigung bei Krankschreibung ab 1. Juli 2025Elektronische Ersatzbescheinigung bei Krankschreibung ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 können Arztpraxen bei Bedarf eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) erstellen und an die gesetzliche Krankenkasse übermitteln. Lässt sich die Chipkarte nicht einlesen oder hat der Patient diese vergessen mitzubringen, hilft die Ersatzbescheiniung bei der Übermittlung der Daten.  

2025-07-14T14:33:00+02:00

Rechtssicherer Ersatznachweis

Patientinnen und Patienten müssen in solchen Fällen nun kein Papierformular mehr selbst an die Krankenkasse senden. Die Krankenkasse nutzt nun die elektronischen Ersatzbescheinigungen, um den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren – analog zur regulären Elek­tro­ni­schen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU). Die Bescheinigung dient als rechtssicherer Ersatznachweis im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung

Die eEB kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) technisch nicht übermittelt werden kann – etwa bei einem Systemausfall oder bei Abwesenheit der Telematikinfrastruktur. In diesen Fällen stellt die Praxis die eEB aus und leitet sie digital an die Krankenkasse weiter.

Neuer Schritt in der Digitalisierung

Die Einführung der eEB in Arztpraxen ist ein weiterer Schritt zur Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen im deutschen Gesundheitswesen. Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen oder IT-Dienstleister zur Verfügung.

 

 

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