Bundestag: Digitalisierungsgesetz inklusive zentraler Datenbank beschlossen
Krankenkassen zahlen ab 2020 für Gesundheits-Apps. Bedenken und Kritik von Opposition und ÄrztenWeltneuheit 'App auf Rezept'
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab dem kommenden Jahr die Kosten für Gesundheits-Apps, wenn diese durch Ärzte verschrieben werden. "Digitale Lösungen können den Patientenalltag konkret verbessern", zeigte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) überzeugt und sprach nicht ohne Stolz von einer ‚Weltpremiere‘. Deutschland ist damit der erste Staat, wo es verschreibungs- und erstattungspflichtige Apps auf Rezept gibt. Damit diese Neuheit auch angenommen wird, dürfen Ärzte auf Praxishomepages ihre Patienten zukünftig auch über die Erstattungsfähigkeit dieser Angebote informieren. Jede App muss zudem beweisen, dass sie tatsächlich einen gesundheitlichen Nutzen bringt.
Gläserner Patient im "Schweinsgalopp"?
Das umstrittenste Projekt des Gesetzespakets ist eine zentrale Datei mit Gesundheitsdaten, die der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Diese riesige Datenbank soll beim GKV-Spitzenverband angesiedelt und von den Krankenkassen gefüllt werden. Die Kassen sollen dazu verpflichtet werden, alle elektronisch verfügbaren Daten unter anderem zu Behandlungen, Verordnungen, Krankheiten, Alter, und Geschlecht automatisch weiterzuleiten.
Maria Klein-Schmeink(c) https://www.klein-schmeink.de
Auch Ärzte warnten und kritisierten
Gegen diesen Plan hagelte es im Vorfeld der Abstimmung kritische Anmerkungen bis hin zu starkem Protest und Widerspruch. Ärztekammerchef Reinhardt mahnte ein behutsameres Tempo bei der Digitalisierung an, weil es sonst zu „einer Art Zwei-Klassen-Versorgung" kommen könnte. Außer dem warnten kritische Ärzte in einem offenen Brief an Jens Spahn, dass die Patientendaten nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt werden könnten.
Noch wesentlich drastischere Töne schlägt die Vizechefin der ‚Freien Ärzteschaft‘ Silke Lüder an. Sie nennt die Patientendatenbank einen „Frontalangriff auf bundesdeutsches Grundrecht", die sowohl der DGSVO widerspreche als auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Denn zum ersten Mal würde durch das Gesetz eine „zentrale Sammelstelle für Gesundheitsdaten in staatlicher Hand und mit einer langen Liste von Nutzungsberechtigten“ entstehen. Dadurch werde Überwachung und Missbrauch „Tür und Tor“ geöffnet.
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