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Gesundheitspolitik

Bundestag: Digitalisierungsgesetz inklusive zentraler Datenbank beschlossen

Krankenkassen zahlen ab 2020 für Gesundheits-Apps. Bedenken und Kritik von Opposition und Ärzten
veröffentlicht am 08.11.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Digitale Apps der Krankenkassen Digitale Apps der Krankenkassen(c) gemeinfrei / Pixabay
Der deutsche Bundestag hat mit einer Stimmenmehrheit der großen Koalition das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Das Gesetz enthält Regelungen zu Gesundheitsapps, den weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur sowie den Beschluss zur Schaffung einer zentralen Forschungsdatenbank. Weiterhin wird durch das Gesetz ein rein elektronischer Krankenkassenwechsel erleichtert und der elektronische Arztbrief als Alternative zum Fax gefördert.

2019-11-08T15:28:00+00:00
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Weltneuheit 'App auf Rezept'

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab dem kommenden Jahr die Kosten für Gesundheits-Apps, wenn diese durch Ärzte verschrieben werden. "Digitale Lösungen können den Patientenalltag konkret verbessern", zeigte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) überzeugt und sprach nicht ohne Stolz von einer ‚Weltpremiere‘. Deutschland ist damit der erste Staat, wo es verschreibungs- und erstattungspflichtige Apps auf Rezept gibt. Damit diese Neuheit auch angenommen wird, dürfen Ärzte auf Praxishomepages ihre Patienten zukünftig auch über die Erstattungsfähigkeit dieser Angebote informieren. Jede App muss zudem beweisen, dass sie tatsächlich einen gesundheitlichen Nutzen bringt.

Gläserner Patient im "Schweinsgalopp"?

Das umstrittenste Projekt des Gesetzespakets ist eine zentrale Datei mit Gesundheitsdaten, die der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Diese riesige Datenbank soll beim GKV-Spitzenverband angesiedelt und von den Krankenkassen gefüllt werden. Die Kassen sollen dazu verpflichtet werden, alle elektronisch verfügbaren Daten unter anderem zu Behandlungen, Verordnungen, Krankheiten, Alter, und Geschlecht automatisch weiterzuleiten.

Maria Klein-Schmeink Maria Klein-Schmeink(c) https://www.klein-schmeink.de
Die Abgeordneten von den GRÜNEN und der Linkspartei stimmten gegen das Gesetz, im Falle der Grünen vor allem wegen der Datenbankpläne. Die gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Maria Klein Schmeink, hatte Tage zuvor erhebliche Bedenken in der Presse geäußert. Es sei „hoch bedenklich, dass Spahn im Schweinsgalopp, praktisch ohne gesellschaftliche Diskussion, die kompletten Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung zugänglich machen möchte", so die Politikerin. Die Fraktionen von AfD und FDP enthielten sich in der Abstimmung am 7. November. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat und tritt so wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft.

Auch Ärzte warnten und kritisierten

Gegen diesen Plan hagelte es im Vorfeld der Abstimmung kritische Anmerkungen bis hin zu starkem Protest und Widerspruch. Ärztekammerchef  Reinhardt mahnte ein behutsameres Tempo bei der Digitalisierung an, weil es sonst zu „einer Art Zwei-Klassen-Versorgung" kommen könnte. Außer dem warnten kritische Ärzte in einem offenen Brief an Jens Spahn, dass die Patientendaten nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt werden könnten.

Noch wesentlich drastischere Töne schlägt die Vizechefin der ‚Freien Ärzteschaft‘ Silke Lüder an. Sie nennt die Patientendatenbank einen „Frontalangriff auf bundesdeutsches Grundrecht", die sowohl der DGSVO widerspreche als auch das Grundrecht auf  informationelle Selbstbestimmung verletze. Denn zum ersten Mal würde durch das Gesetz eine „zentrale Sammelstelle für Gesundheitsdaten in staatlicher Hand und mit einer langen Liste von Nutzungsberechtigten“ entstehen. Dadurch werde Überwachung und Missbrauch „Tür und Tor“ geöffnet.

 

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