Beitragsbemessungsgrenze 2026: Höchstbeitrag GKV bald vierstellig
Entwurf für Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Laut dem vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAS) steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum Jahreswechsel 2026 von derzeit 5512,50 EUR auf den neuen Wert von 5812,50 EUR. Analog dazu wird sie in der Gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 8.050 EUR auf 8.450 Euro pro Monat steigen.
- Kranken- & Pflegeversicherung: 5.812,50 EUR / Monat (69.750 EUR / Jahr)
- Rentenversicherung: 5.812,50 EUR / Monat ( 69.750 EUR / Jahr )
Für die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze werden bestimmte volkswirtschaftliche Rahmendaten zum Stichtag 30. September zugrunde gelegt. Insbesondere die Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommens der gesetzlich Versicherten spielt für die Ableitung der neuen Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung eine entscheidende Rolle.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen statistische Zahlen für das erste Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal vor. Geht man von der Entwicklung der Nominallöhne innerhalb dieses Zeitraums aus, ergibt sich lediglich eine Prognose für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von circa 3,6 Prozent. Zuletzt waren die Nominallöhne in 2023 und 2024 kräftig um 6 % ( 2023) und 6,4 % ( 2024) angestiegen. Die Aufwärtsentwicklung bei Löhnen und Gehältern hat sich also abgebremst. Zu erwarten gewesen wäre also eine Anhebung nur um maximal 200 Euro.
Höchstbeitrag flächendeckend über 1000 Euro - Marke
Der jeweilige Höchstbeitrag, den die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zu entrichten haben, hängt von der Beitragsbemessungsgrenze und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab. Bei einer erwarteten neuen Beitragsbemessungsgrenze von 5.812 Euro im Monat ergibt sich bereits beim realen mittleren Zusatzbeitrag von 2,95 Prozent ein monatlicher Maximalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 1.020,09 Euro. Bereits heute erheben schon 40 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, der höher als diese 2,95 Prozent ist. Zum Jahreswechsel ist eventuell doch mit weiteren Anhebungen zu rechnen.
Für Selbstständige mit mittlerem bis höherem Einkommen dürfte also ein monatlicher Krankenkassenbeitrag von 1000 Euro und mehr im kommenden Jahr zum Normalfall werden. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag entrichten, müssen sich flächendeckend auf die Marke von 500 Euro einstellen.
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