Streit um Beitragsbemessungsgrenze: SPD will Gutverdiener stärker belasten
Koalitionsparteien uneinig über geeignete Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-FinanzenDies könne ein „Beitrag zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen sein, ohne die Versicherten über Gebühr zu belasten“, erklärte Pantazis gegenüber der Bild-Zeitung. Der Vorschlag betrifft ausschließlich Personen mit einem Bruttoeinkommen über 5.512,50 Euro. Für Normalverdiener unterhalb dieses Bruttoverdienstes würde sich nichts ändern. In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze derzeit bei 5.512,50 Euro im Monat, während sie in der gesetzlichen Rentenversicherung 8.050 Euro beträgt. Eine Angleichung beider SV-Richtgrößen nach oben würde bedeuten, dass künftig Krankenkassenbeiträge auf ein zusätzliches Brutto-Einkommen von bis zu 2.537,50 Euro erhoben würden.
CDU sieht Gefahren für Wirtschaft
Der stellvertretende CDU-Fraktionschef Albert Stegemann lehnte den SPD-Vorschlag klar ab. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde „Arbeit und Leistung“ unnötig verteuern und dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden, so der für Gesundheitspolitik zuständige Stegemann. Da mit Nina Warken (CDU) derzeit auch die Gesundheitsministerin gestellt wird, sind die Chancen für eine Umsetzung der SPD-Ideen äußerst gering. Eine politische Mehrheit innerhalb der Koalition ist für diese Maßnahme aktuell nicht in Sicht.
Langfristige Stabilisierung nötig
Allerdings hat der Vorschlag Bewegung in die Debatte um die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gebracht. Denn beiden Regierungsparteien dürfte klar sein, dass es tragfähige Konzepte braucht, um die Finanzen im Gesundheitsbereich langfristig zu stabilisieren.
Rechenbeispiele: So hoch wäre die Mehrbelastung
Bei einem Bruttoeinkommen von 8050 Euro und mehr würde die jährliche Mehrbelastung für Arbeitnehmer bei circa 2600 Euro liegen. Selbstständige müssten dann pro Jahr etwa 5200 Euro mehr für ihre Krankenversicherung abführen.
Einkommen |
Beitrag |
Beitrag |
Beitrag |
---|---|---|---|
+500 € |
+42,75 € |
+42,75 € |
+85,50 € |
+1.000 € |
+85,50 € |
+85,50 € |
+171,00 € |
+1.500 € |
+128,25 € |
+128,25 € |
+256,50 € |
+2.000 € |
+171,00 € |
+171,00 € |
+342,00 € |
+2.537,50 € |
+216,96 € |
+216,96 € |
+433,91 € |
Grundlage: Beitragssatz von 17,1 % (14,5 % + 2,6 %), bei Arbeitnehmern paritätisch (8,55 % je Anteil)
*AN = Arbeitnehmer | ** AG = Arbeitgeber
Mögliche Vor- und Nachteile des Vorschlags
Vorteile:
- Gezielte Entlastung der GKV-Finanzen - ohne Beitragserhöhungen für alle Versicherten
- Verteilungsgerechter: Gutverdiener beteiligen sich anteilig stärker
- Keine Mehrbelastung für Durchschnittsverdiener, da nur höhere Einkommen betroffen sind
- Langfristige Stabilisierung der Krankenkassenfinanzierung möglich
Nachteile:
- Höhere Lohnnebenkosten für Unternehmen bei hochbezahlten Angestellten
- Reduziertes Nettoeinkommen für betroffene Arbeitnehmer und Selbstständige
- Anreiz zur privaten Krankenversicherung oder zur Umgehung durch Vergütungsmodelle
- Politisch derzeit keine Mehrheit für Umsetzung
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