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Finanzen

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Höchstbeitrag GKV bald vierstellig?

veröffentlicht am 28.08.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

undefinedundefined(c) Pixabay / CC0
Ende des Monats erwarten Experten die Festlegung der neuen Beitragsbemessungsgrenzen durch das zuständige Bundesministerium. Zu erwarten ist, dass diese auch im Jahr 2026 weiter spürbar angehoben werden. Der Höchstbeitrag in der GKV könnte dadurch flächendeckend deutlich über die Marke von 1000 Euro steigen.

2025-08-28T17:51:00+02:00

Für die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze werden bestimmte volkswirtschaftliche Rahmendaten zum Stichtag 30. September zugrunde gelegt. Insbesondere die Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommens der gesetzlich Versicherten spielt für die Ableitung der neuen Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung eine entscheidende Rolle. 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen statistische Zahlen für das erste Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal vor. Geht man von der Entwicklung der Nominallöhne innerhalb dieses Zeitraums aus, ergibt sich eine Prognose für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von circa 3,6 Prozent. Zuletzt waren die Nominallöhne in 2023 und 2024 kräftig um 6 % ( 2023) und 6,4 % ( 2024) angestiegen. Die Aufwärtsentwicklung bei Löhnen und Gehältern hat sich also abgebremst.  

Schätzung Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Auf Basis der jüngsten Lohnentwicklung ( Nominallöhne + 3,6 % in 2025 gegenüber 2023 ) lassen sich die Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 wie folgt schätzen:


1. Renten – und Arbeitslosenversicherung

Ausgangswert 2025: 8050 EUR / Monat 
Berechnung: 8050 EUR x 1,036 ≈ 8339.80 EUR 
Gerundet: 8.340 EUR / Monat ( 100.080 EUR / Jahr )      


2. Kranken- & Pflegeversicherung

Ausgangswert 2025: 5512,50 EUR / Monat 
Berechnung: 5512,50 EUR x 1,036 ≈ 5710,95 EUR 
Gerundet: 5.700 EUR / Monat  ( 68.400 EUR / Jahr ) 

Höchstbeitrag flächendeckend über 1000 Euro - Marke ?   

Der jeweilige Höchstbeitrag, den die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zu entrichten haben, hängt von der Beitragsbemessungsgrenze und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab. Bei einer erwarteten neuen Beitragsbemessungsgrenze von 5700 Euro im Monat ergibt sich bereits bei einem Zusatzbeitrag von 3,0 Prozent ein monatlicher Maximalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 1003,20 Euro. Bereits heute erheben schon 40 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, der größer als 3,0 Prozent ist. Zum Jahreswechsel ist jedoch erneut mit weiteren Anhebungen zu rechnen. 

Für Selbstständige mit mittlerem bis höherem Einkommen dürfte also ein monatlicher Krankenkassenbeitrag von 1000 Euro und mehr im kommenden Jahr zum Normalfall werden. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag entrichten, müssen sich flächendeckend auf die Marke von 500 Euro einstellen. 

 

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