Ausbildungsstart im August 2026: Was Azubis jetzt bei der Krankenversicherung beachten müssen
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Mit der Ausbildung beginnt die eigene Krankenversicherung
Wer bislang über die Eltern in der Familienversicherung beitragsfrei abgesichert war, wird mit Beginn einer vergüteten betrieblichen oder dualen Berufsausbildung grundsätzlich selbst versicherungspflichtig.
Die eigene Mitgliedschaft beginnt bereits am ersten Ausbildungstag. Das gilt auch dann, wenn der oder die Auszubildende noch minderjährig ist. Der Ausbildungsbetrieb meldet den neuen Beschäftigten anschließend bei der gewählten Krankenkasse und den weiteren Sozialversicherungsträgern an.
Auszubildende sind damit nicht nur krankenversichert, sondern zahlen auch Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Einen ausführlichen Überblick bietet unsere Themenseite zur Krankenversicherung für Auszubildende.
Personen, die gegen Arbeitsentgelt zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Ausnahme bei schulischen Ausbildungen
Bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung kann die Situation anders aussehen. Abhängig von Alter, Einkommen und Art der Ausbildung kann die Familienversicherung zunächst bestehen bleiben.
Angehende Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder andere Berufsfachschüler sollten deshalb vor Ausbildungsbeginn direkt mit ihrer Krankenkasse klären, welcher Versicherungsstatus für sie gilt.
Azubis dürfen ihre Krankenkasse selbst auswählen
Mit dem Beginn der Versicherungspflicht entsteht grundsätzlich ein neues Krankenkassenwahlrecht. Auszubildende müssen daher nicht automatisch bei der Krankenkasse bleiben, über die sie zuvor bei ihren Eltern versichert waren.
Gewählt werden kann grundsätzlich jede gesetzliche Krankenkasse, die im jeweiligen Bundesland geöffnet ist. Einige Betriebskrankenkassen sind allerdings nur für Beschäftigte bestimmter Unternehmen zugänglich.
Die Wahl sollte möglichst vor dem ersten Ausbildungstag erfolgen. Spätestens innerhalb der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn sollte dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, welche Krankenkasse gewählt wurde.
Wer keine eigene Entscheidung trifft, wird vom Arbeitgeber in der Regel bei der Krankenkasse angemeldet, bei der zuletzt die Familienversicherung oder eine eigene Mitgliedschaft bestand. Die gesetzlichen Vorgaben zur Ausübung des Krankenkassenwahlrechts enthält § 175 SGB V.
Bei der Entscheidung unterstützt der aktuelle Azubi-Krankenkassentest. Er berücksichtigt neben dem Beitrag auch Leistungen und Serviceangebote, die für Berufseinsteiger besonders interessant sein können.
So funktioniert die Anmeldung bei der Krankenkasse
Die Anmeldung lässt sich normalerweise in wenigen Schritten erledigen:
- Krankenkassen und Leistungen vergleichen
- Mitgliedschaft bei der gewünschten Krankenkasse beantragen
- Namen der gewählten Krankenkasse dem Ausbildungsbetrieb mitteilen
- Anmeldung durch den Arbeitgeber abwarten
- Elektronische Gesundheitskarte prüfen
Eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform ist im Regelfall nicht mehr notwendig. Der Arbeitgeber meldet den Auszubildenden elektronisch an und erhält von der Krankenkasse eine digitale Bestätigung.
Mindestausbildungsvergütung steigt 2026
Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, beträgt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 724 Euro brutto monatlich.
Die Mindestbeträge für 2026 liegen bei:
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung pro Monat |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 724 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 854 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 977 Euro |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.014 Euro |
Die Regelung gilt für duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen. Viele Auszubildende erhalten zudem eine deutlich höhere Vergütung.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für Azubis?
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 weiterhin 14,6 Prozent. Davon übernehmen der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende grundsätzlich jeweils 7,3 Prozent.
Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Auch dieser wird grundsätzlich zur Hälfte zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem aufgeteilt.
Der für 2026 bekannt gegebene durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 Prozent. Der von den Krankenkassen tatsächlich erhobene Durchschnitt lag zum 1. April 2026 allerdings bei 3,13 Prozent. Entscheidend ist immer der individuelle Beitragssatz der gewählten Krankenkasse.
Die aktuellen Beitragssätze aller Kassen zeigt unsere Übersicht zum Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2026.
Beispielrechnung bei 724 Euro Ausbildungsvergütung
Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 724 Euro und einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergeben sich außerhalb Sachsens ungefähr folgende Abzüge:
| Sozialversicherung | Anteil des Azubis |
| Krankenversicherung, 7,3 Prozent | 52,85 Euro |
| Zusatzbeitrag, 1,45 Prozent | 10,50 Euro |
| Pflegeversicherung, 1,8 Prozent | 13,03 Euro |
| Rentenversicherung, 9,3 Prozent | 67,33 Euro |
| Arbeitslosenversicherung, 1,3 Prozent | 9,41 Euro |
| Sozialabgaben insgesamt | rund 153 Euro |
Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bleiben damit zunächst ungefähr 571 Euro übrig. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann je nach Krankenkasse, Wohnort, Steuermerkmalen und weiteren Vergütungsbestandteilen abweichen.
Der allgemeine Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 3,6 Prozent und wird außerhalb Sachsens grundsätzlich hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Kinderlose Versicherte zahlen den zusätzlichen Zuschlag von 0,6 Prozent erst nach Vollendung des 23. Lebensjahres.
Wie viel können Azubis mit einer günstigen Krankenkasse sparen?
Da der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Ausbildungsbetrieb getragen wird, wirkt sich ein Unterschied von einem Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag für den Auszubildenden mit 0,5 Prozent des Bruttogehalts aus.
Bei einer Ausbildungsvergütung von 1.000 Euro bedeutet das:
- 5 Euro weniger Beitrag pro Monat
- 60 Euro Ersparnis im Jahr
- bis zu 180 Euro während einer dreijährigen Ausbildung
Mit zunehmender Ausbildungsvergütung steigt auch die mögliche Beitragsersparnis. Trotzdem sollte der Zusatzbeitrag nicht das einzige Auswahlkriterium sein.
Bonusprogramme können mehr bringen als ein niedriger Beitrag
Vor allem sportliche und gesundheitsbewusste Auszubildende können von einem guten Bonusprogramm im Krankenkassentest profitieren.
Je nach Krankenkasse gibt es beispielsweise Prämien für:
- die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
- vollständige Schutzimpfungen
- regelmäßige Zahnvorsorge
- ein Sport- oder Schwimmabzeichen
- einen gesundheitsgerechten BMI
- den Nichtraucherstatus
Teilweise können Azubis mit wenigen Maßnahmen einen jährlichen Bonus von mehr als 100 Euro erreichen. Damit kann ein attraktives Bonusprogramm finanziell interessanter sein als ein geringfügig niedrigerer Zusatzbeitrag.
Diese Zusatzleistungen sind für Azubis interessant
Die freiwilligen Leistungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Auszubildende sollten insbesondere auf Angebote achten, die sie realistisch nutzen werden.
Professionelle Zahnreinigung
Viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung. Einige übernehmen einen festen Zuschuss, andere bezahlen die Behandlung bei ausgewählten Vertragszahnärzten vollständig.
Für minderjährige Berufseinsteiger bietet der Vergleich zur professionellen Zahnreinigung für unter 18-Jährige einen gezielten Überblick. Dort werden Krankenkassen berücksichtigt, die auch Jugendlichen einen Zuschuss oder eine vollständige Kostenübernahme anbieten.
Osteopathische Behandlungen
Auch Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen können sich lohnen. Unterschiede bestehen unter anderem bei der Zahl der bezuschussten Sitzungen, dem maximalen Erstattungsbetrag und dem prozentualen Zuschuss.
Welche Kassen besonders umfangreiche Leistungen anbieten, zeigt der Vergleich zur Osteopathie im Krankenkassentest.
Reiseimpfungen
Wer während der Ausbildung ins Ausland reist, kann von einer Krankenkasse profitieren, die zusätzliche Reiseimpfungen übernimmt. Das kann beispielsweise bei Reisen nach Asien, Afrika oder Südamerika relevant sein.
Im Vergleich der Reiseimpfungen für Azubis und Studierende lässt sich prüfen, welche Krankenkassen Impfstoffe, ärztliche Leistungen oder eine Malariaprophylaxe bezuschussen.
Digitale Services werden im Ausbildungsalltag wichtiger
Neben Beitrag und Zusatzleistungen kann die Erreichbarkeit der Krankenkasse entscheidend sein. Gerade Auszubildende möchten viele Angelegenheiten schnell über das Smartphone erledigen.
Hilfreich sind unter anderem:
- eine gut funktionierende Krankenkassen-App
- digitale Übermittlung von Bescheinigungen
- Upload von Rechnungen und Bonusnachweisen
- elektronische Anträge
- Chat- und Rückrufservices
- digitale Gesundheitskurse
- Videosprechstunden
- eine schnelle Terminvermittlung
Wer nur selten eine Geschäftsstelle besucht, sollte digitale Angebote bei der Krankenkassenwahl stärker gewichten.
Was passiert bei einer Krankheit während der Ausbildung?
Auch Auszubildende haben bei einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dauert die Erkrankung länger, kann anschließend Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt werden.
Die Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich beim Ausbildungsbetrieb gemeldet werden. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird grundsätzlich von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber dort abgerufen.
Die betrieblichen Vorgaben zur Krankmeldung müssen trotzdem eingehalten werden. Der Ausbildungsbetrieb kann beispielsweise verlangen, dass die Erkrankung bereits vor Arbeitsbeginn telefonisch oder digital gemeldet wird.
Checkliste vor dem Ausbildungsstart
Angehende Auszubildende sollten ihre Krankenversicherung möglichst mehrere Wochen vor dem ersten Arbeitstag klären:
- Krankenkassenbeiträge vergleichen
- Zusatzleistungen und Bonusprogramme prüfen
- regionale Verfügbarkeit der Krankenkasse kontrollieren
- Mitgliedsantrag stellen
- Ausbildungsbetrieb über die gewählte Krankenkasse informieren
- Sozialversicherungsnummer bereithalten
- Steueridentifikationsnummer mitteilen
- Kontoverbindung für die Ausbildungsvergütung hinterlegen
- nach Ausbildungsbeginn die Gesundheitskarte kontrollieren
Auch Eltern können bei der Auswahl unterstützen. Die Krankenkasse sollte jedoch zu den persönlichen Bedürfnissen des Auszubildenden passen und nicht allein danach ausgewählt werden, wo die Eltern versichert sind.
Fazit: Ein Vergleich vor Ausbildungsbeginn lohnt sich
Mit dem Ausbildungsstart im August 2026 beginnt für die meisten Azubis die eigene gesetzliche Krankenversicherung. Wer keine aktive Entscheidung trifft, wird häufig bei der bisherigen Familienkasse angemeldet.
Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Unterschiede gibt es nicht nur beim Zusatzbeitrag, sondern auch bei Bonusprogrammen, Zahnleistungen, Reiseimpfungen, digitalen Angeboten und speziellen Services für Berufseinsteiger.
Mit dem aktuellen Krankenkassenvergleich 2026 können angehende Auszubildende Beiträge, Leistungen und Testergebnisse der verfügbaren Krankenkassen miteinander vergleichen und eine passende Krankenkasse auswählen.
