Berufsausbildung

Warum bekommen Azubis kein Kinderkrankengeld?

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

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Als gewerblicher Arbeitgeber beschäftige ich eine Auszubildende, die bereits Mutter von zwei Kindern ist. Als ein Kind neulich erkrankte, beantragte die Frau Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass Azubis keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hätten. Handelt die Kasse korrekt - haben Azubis nicht die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer? Karoline S, Oldenburg     

2026-05-18T17:16:00+02:00

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Antwort der Redaktion

Ja, die Krankenkasse Ihrer Auszubildenden hat korrekt entschieden. Viele Arbeitgeber nehmen irrtümlich an, dass Ihren Auszubildenden Kinderkrankengeld als Einkommensersatzleistung von der Krankenkasse zustehen würde. Das Berufsausbildungsgesetz sieht aber in diesem Fall den Ausbildungsbetrieb in der Pflicht. Laut BBiG erhalten Auszubildende eine Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen, wenn sie durch die Erkrankung eines eigenen Kindes nicht in der Lage sind, ihren Pflichten des Ausbildungsverhältnisses nachzukommen. Dieser Anspruch kann durch keine Klausel im Ausbildungsvertrag ausgeschlossen werden.

Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für Azubis hingegen nicht, auch wenn diese bereit Eltern sein sollten und keine weitere Person im Haushalt das Kind betreuen könnte. Für Sie als Arbeitgeberin ist das finanzielle Risiko durch die entsprechende Umlageversicherung U1 abgedeckt.    

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