Nach Umzug in eine andere AOK wechseln?
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Antwort der Redaktion:
Rein formell ist die AOK Niedersachsen eine andere gesetzliche Krankenkasse als die AOK Bayern. Ihre Tochter hat nach einem Umzug in ein anderes Bundesland die Wahl, ob sie weiterhin in der bisherigen AOK versichert bleiben möchte oder ob sie in die AOK Niedersachsen wechseln möchte.
Mit einer "Umschreibung" ist es also nicht getan. Vielmehr wäre ein Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen. Ist ihre Tochter dort Mitglied geworden, stehen ihr alle Services für Versicherte vor Ort in der Geschäftsstelle zur Verfügung. Der Antrag kann schriftlich oder mit einem Onlineformular erfolgen. Eine Kündigung für den Krankenkassenwechsel ist nicht nötig.
