Kann ich der ePA widersprechen?
Antwort der Redaktion:
Wenn Sie als Versicherte einer Nutzung der ePA widersprechen wollen, haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse jederzeit dazu das Recht und die Möglichkeit.
Ein Widerspruch gegen die Patientenakte ist bei den Krankenkassen telefonisch oder elektronisch, aber auch schriftlich möglich.
Nach einem Widerspruch wird Ihre Akte nicht angelegt oder auch nachträglich wieder gelöscht. Sie können gegen die Einrichtung/Nutzung der Akte insgesamt Widerspruch einlegen oder auch bestimmte Daten von der Nutzung ausschließen ( z.B. Medikamentenverordnungen oder Abrechnunsdaten ). Weiterhin können Sie einer Weitergabe der Daten zu Forschungszwecken widersprechen.
Manche Krankenkassen haben bereits jetzt eine Möglichkeit zum digitalen Widerspruch eingerichtet ( Beispiel: Mobil Krankenkasse ).
Die Techniker Krankenkasse bietet über die TK-App "Meine TK" einen ePA-Widerspruch an.
Auch nehmen bereits alle elf AOKn bereits jetzt Widersprüche von ihren Versicherten entgegen und vermerken diese Widersprüche in ihren Systemen.
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