Versicherungsfremde Leistungen: Was Beitragzahler mitfinanzieren
Als versicherungsfremde Leistungen werden solche Ausgaben der Sozialversicherung bezeichnet, die nicht durch die Beiträge der Mitglieder gedeckt sind, sondern für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aufgewendet werden. Diese Leistungen kommen sowohl den Mitgliedern der jeweiligen Sozialversicherungen zugute, darüber hinaus aber auch anderen Bevölkerungsanteilen oder -gruppen. Das Solidarprinzip wird also in diesem Bereich über die Beitragzahlenden hinaus ausgeweitet. Was in einem privatwirtschaftlich organisierten Versicherungszweig wie der PKV undenkbar wäre, wird als Stärke des öffentlichen Gesundheitssektors angesehen.
Welche Leistungen sind "versicherungsfremd" ?
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gehören eine ganze Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben in diesen Bereich. Die bekannteste davon ist die beitragsfreie Familienversicherung für Angehörige, aber beispielsweise auch die Zuschüsse der Krankenkassen zu den Mitgliedsbeiträgen von Bürgergeld-Empfängern. Eine exakte Definition darüber, welche Leistungen als beitragsfremd oder versicherungsfremd anzusehen sind, gibt es bislang nicht. Das Berliner IGES Institut hat eine Reihe an GKV-Leistungen aufgezählt, die als vollständig versicherungsfremd zu begründen wären. Allein diese Leistungen hatten 2024 einen Umfang von mehr als 20 Milliarden Euro.
- beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern - 9,7 Mrd. Euro
- Beitragsfreiheit bei Elterngeld / Mutterschaftsgeld - 1,0 Mrd. Euro
- Beitragsreduzierung für erwerbsfähige Bürgergeldbezieher - 4.2 Mrd. Euro
- Beitragsreduzierung für Midi-Jobs - 0,8 Mrd. Euro
- Beitragsreduzierung für pflichtversicherte Studenten - 0,33 Mrd. Euro
- Mitfinanzierung von Krankenhausinvestitionen - 3.4 Mrd. Euro
- Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung - 0, 47 Mrd. Euro
- Aus- und Weiterbildung in Medizin und Pflege - 0,15 Mrd. Euro
Jeder fünfte Euro "beitragsfremd" ausgegeben
Weil die versicherungsfremden Leistungen einen hohen gesellschaftlichen Nutzen stiften, gibt es vermehrt politische Forderungen, diese auch breiter zu finanzieren – beispielsweise über höhere Steuerzuschüsse. Nach einer aktuellen Studie* gaben die gesetzlichen Kassen 2024 circa 58 Milliarden Euro für Leistungen aus, die entweder vollständig oder in Anteilen als versicherungsfremd anzusehen sind. Das entsprach nahezu einem Fünftel der Gesamtausgaben. Dem gegenüber standen Zuschüsse aus Steuermitteln von lediglich 14,5 Milliarden Euro. Mehr als 32 Milliarden Euro an Beitragsgeldern der Versicherten wurden also in dem Erhebungsjahr für die versicherungsfremden Leistungen aufgewendet.
*Quelle: IGES Instituts – gefördert vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung
