Neue Kassenleistung: Ambulante Hautbestrahlung bei Akne inversa
Die Bestrahlungsverfahren werden für die ambulante Behandlung leichter bis mittelschwerer Akne inversa (Hidradenitis suppurativa Stadien I und II) anerkannt. Akne inversa ist eine chronische entzündliche Hauterkrankung, die bestimmte Körperzonen wie Achselhöhlen oder die Umgebung des Genitalbereiches betrifft. Die schmerzhafte Akneform kann mit entzündlichen Knoten, Abszessen und Fistelbildungen einhergehen.
Erfolgreiche Studien
Die zusätzliche kombinierte Bestrahlung mit intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz (RF) zeigte laut einer Bewertung des wissenschaftlichen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen therapeutischen Mehrwert. So traten bei Betroffenen im Stadium I und II nach einer Behandlung mit IPL + RF deutlich stärkere Verbesserungen ihrer entzündlichen Hautschäden und eitrigen Abszesse auf als in der Vergleichsgruppe, die klasssich mit Antibiotikatherapie behandelt wurde.
Abrechenbare Leistung in Praxen
Der Beschluss des G-BA ist die Grundlage dafür, dass diese neue kombinierte Therapieform künftig als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Arztpraxen abgerechnet werden kann. Das therapeutische Spektrum für Patienten mit milder bis moderater Akne inversa erweitert sich über die konventionellen Maßnahmen hinaus. Gleichzeitig mit der Aufnahme in den Leistungskatalog legte der G-BA auch Qualitätsanforderungen und Eckpunkte für die Durchführung der Hautbestrahlung fest.
