Hauptregion der Seite anspringen
Wahltarife

Mehr Krankengeld für Selbstständige – was bringt ein Wahltarif?

Krankengeld schon ab der dritten Woche der Arbeitsunfähigkeit
veröffentlicht am 26.01.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wahltarif Krankengeld für Selbstständige (c) Thorben Wengert / pixelio.deWahltarif Krankengeld für Selbstständige (c) Thorben Wengert / pixelio.de(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Wer selbstständig ist, hat im Normalfall erst nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Mit einem Wahltarif lässt sich diese Frist verkürzen. Die Tarife und Konditionen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.

2022-01-26T10:07:00+00:00
Werbung

Risiko Arbeitsausfall - Krankengeld für Selbstständige unverzischtbar

Marianne K. (34) traf es wie aus heiterem Himmel. Durch eine Fußverletzung konnte sie mehr als zweieinhalb Monate nicht ihrer gewohnten Tätigkeit als Maklerin nachgehen. Bis das erste Krankengeld von der Kasse auf dem Geschäftskonto landete, vergingen mehr als acht Wochen – für die junge Existenzgründerin bedeutete das fast das Aus.

So wie Frau K. geht es vielen freiwillig versicherten Mitgliedern der GKV. Anders als Pflichtversicherte haben sie keinen Arbeitgeber, der in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung leistet. Wer nicht genug Rücklagen hat, kommt da schnell ins Rudern. 

Mit einem Krankengeld-Wahltarif können sich Selbstständige und Freiberufler besser gegen einen möglichen Einkommensausfall bei Krankheit absichern. Zahlungen von Krankengeld sind mit einem Wahltarif bereits ab der dritten Woche der Krankschreibung möglich.

Je nach Tarif und Krankenkasse werden nach dem vertraglichen Abschluss dann monatliche Exra-Beiträge fällig, die an die Krankenkasse abgeführt werden müssen. Ach wenn kein Krankengeld in Anspruch genommen wird, müssen diese Beitrage abgeführt werden.

Anspruch auf Krankengeld durch Wahltarif

Der Leistungsanspruch auf Krankengeld aus dem Wahltarif besteht, wenn die oder der Versicherte länger als 15 beziehungsweise 22 Tage arbeitsunfähig ist und dies von einem Arzt festgestellt wurde.

Unterschieden werden grundsätzlich zwei Tarife:

  • Freiberufler können einen Tarif wählen, bei dem sie ab dem 15. Tag des Arbeitsausfalls Krankengeld erhalten. Dieses wird bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
     
  • Unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige können einen Tarif wählen, der Ihnen Krankengeldzahlungen ab dem 22. Tag des gesundheitsbedingten Arbeitsausfalls ermöglicht.

Reguläres Krankengeld ab dem 43. Tag 

Ab dem 43. Tag der festgestellten Arbeitsunfähigkeit können alle Versicherten Krankengeld als reguläres Ersatzeinkommen beziehen.
Die Höhe des Krankengelds beträgt dann für Selbstständige 70 % des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beitrage zur GKV fällig wurden. Derselbe Betrag ergibt sich auch für Publizisten und Künstler, hier wird allerdings das Arbeitseinkommen aus den vergangenen 12 Monaten für die Berechnung herangezogen.

Personen in unständigen oder kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erhalten ein reguläres Krankengeld in Höhe von 70 % des beitragspflichtigen Bruttogehalts, aber höchstens 90 % ihres Nettoeinkommens.

Eine ordentliche Kündigung dieses Wahltarifs kann erst zum Ablauf der drei Jahre Bindungsfrist erfolgen. Ein Sonderkündigungsrecht, wie es für andere Wahltarife der GKV besteht, kann für den Wahltarif Krankengeld nicht geltend gemacht werden.

Weiterführende Artikel:
  • Wiedereingliederung nach Krankheit - Das Hamburger Modell
    Wer über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig war, kann meist nicht sofort wieder voll ins Berufsleben einsteigen. Die stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben in Form einer langsamen Gewöhnung an den Arbeitsalltag kann helfen, den Einstieg zu meistern und letztlich wieder voll berufstätig zu werden.
  • Selbstständige und die Frage nach dem Krankengeld
    Selbstständige und Freiberufler erhalten nicht im gleichen Umfang Krankengeld wie es Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse zusteht. Über diesen Fakt sollte sich jeder im Klaren sein, der eine selbstständigke Tätigkeit anstrebt oder bereits ausführt.
  • Anspruch auf Krankengeld trotz verspäteter Meldung bei Krankenkasse
    Fällt die verspätete Einreichung eines Krankenscheins in den Verantwortungsbereich der Krankenkasse, kann Versicherten dennoch einen Anspruch auf Krankengeld zustehen. Das entschied das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 17. Juni 2020 in einem Fall, in dem ein Arzt einen Krankenschein erst nachträglich ausgestellt hatte.
  • Salus BKK stellt neue Wahltarife vor
    Die Salus Betriebskrankenkasse bietet ihren Versicherten künftig mehrere sogenannte Wahltarife an, die das Gesundbleiben mit einer Prämie belohnen. Konkret handelt es sich um einen Tarif extra für Azubis und Studenten sowie um einen Selbstbehalt-Tarif.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12921 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.