Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Während der Schwangerschaft haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen (auch Sonografie genannt). Sie dienen der frühzeitigen Entdeckung von Fehlbildungen und sollen die altersgerechte Entwicklung des Kindes sicherstellen. Neben diesen drei Basis-Untersuchungen bieten viele Ärzte zusätzliche Ultraschalluntersuchungen für Schwangere an, z.B. eine Farbdoppler-Sonografie oder einen 3D-Ultraschall. Diese Verfahren arbeiten mit höherwertigen Geräten und ermöglichen so detailliertere Bilder, wodurch bestimmte Erkrankungen besser diagnostiziert werden können. Allerdings werden derartige Untersuchungsmethoden nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn bei vorhergehenden Untersuchungen Auffälligkeiten festgestellt wurden, die überprüft werden müssen. Einige Krankenkassen bezuschussen eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung aber auch ohne medizinische Indikation im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung.
Welche Arten von Ultraschalluntersuchungen werden angeboten?
Zur genaueren Untersuchung des Kindes existieren verschiedene Verfahren. Dazu gehören u.a.:
Darüber hinaus ist auch die Durchführung einer zusätzlichen Basis-Ultraschalluntersuchung möglich.
Nutzen von zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen
Im Allgemeinen werden die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen als ausreichend angesehen, um Fehlentwicklungen des Kindes rechtzeitig festzustellen. Ob eine Fehlbildung oder Erkrankung erkannt wird hängt demnach nicht von der Häufigkeit der Untersuchungen, sondern in erster Linie von der Erfahrung und der Kompetenz des Arztes ab. Bei unauffälligen Schwangerschaften besteht daher laut Gemeinsamem Bundesausschuss (gBA) keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Sonografie. Andererseits konnten bisher keine negativen Auswirkungen für Mutter oder Kind durch zusätzliche Ultraschallanwendungen festgestellt werden.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation gelten als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und müssen demnach von der Versicherten selbst gezahlt werden. Einige Krankenkassen haben jedoch eine Satzungsleistung beschlossen, die eine Kostenbeteiligung ermöglicht. Diese ist entweder auf einen Höchstbetrag pro Untersuchung begrenzt oder beläuft sich auf einen bestimmten Anteil am Rechnungsbetrag (meist 70-90%).
Fast immer aber werden zusätzliche Ultraschalluntersuchungen über das Gesundheitskonto der Versicherten oder ein speziell für Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen von der Krankenkasse zur Verfügung gestelltes Leistungsbudget abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto bzw. Gesundheitsbudget nur ein bestimmter Höchstbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der für die zusätzliche Sonografie erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die die Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.
Welche Kassen bieten Kostenbeteiligung an zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 100 EUR Zuschuss gibt es für erweiterten Ultraschall
2 Sterne - 50 – 99 EUR Zuschuss gibt es für erweiterten Ultraschall
1 Stern - unter 50 EUR Zuschuss oder einen Zuschuss im Rahmen eines Gesundheitskonto gibt es für erweiterten Ultraschall
>> Zum Krankenkassentest im Bereich zusätzlicher Ultraschall