Grippeschutzimpfung
Bei „echter“ Grippe handelt es sich um eine weltweit auftretende Viruserkrankung. Das verantwortliche Influenza-Virus ist hoch ansteckend und verändert sich ständig. Das führt dazu, dass der Impfstoff jährlich neu verabreicht werden muss, um einen dauerhaften Schutz zu schaffen. Vor allem älteren und geschwächten Menschen wird die jährliche Schutzimpfung empfohlen. Doch auch junge Menschen können an der Grippe erkranken und profitieren daher von der Impfung. Die Kosten übernehmen die Kassen jedoch nur für bestimmte Risikogruppen. Einige Kassen erstatten die Impfung trotzdem im Rahmen einer Satzungsleistung.
Warum sollte man sich impfen lassen?
Die Grippeschutzimpfung ist die einzige effektive Maßnahme zur Vorbeugung einer Grippeinfektion. Diese wird oft unterschätzt und mit einem grippalen Infekt (umgangssprachlich auch Erkältung genannt) gleichgesetzt. Tatsächlich ähneln sich beide Erkrankungen hinsichtlich ihrer Symptome (z.B. Husten, Halsschmerzen, Schwächegefühl), bei der „echten“ Grippe sind diese jedoch weitaus stärker ausgeprägt und können über mehrere Wochen hinweg auftreten. Darüber hinaus kann eine Grippeinfektion zu gefährlichen Komplikationen wie einer Lungen- oder Herzmuskelentzündung führen. Die Grippeschutzimpfung bietet zwar keinen 100-prozentigen Schutz vor einer Infektion, bewirkt aber meist einen deutlich harmloseren Verlauf der Erkrankung. Zudem tragen Geimpfte indirekt zum Schutz von nicht geimpften Personen in ihrem Umfeld bei, indem sie verhindern, dass der Erreger weiterverbreitet wird.
Für wen wird eine Grippeschutzimpfung empfohlen?
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine jährliche Grippeschutzimpfung für folgende Personengruppen:
- Personen im Alter von 60 Jahren oder älter
- Personen mit Grunderkrankungen (z.B. chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz-, Kreislauf-, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes, HIV)
- Schwangere
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal, Betreuer von Risikopatienten, Heimbewohner)
Für diese Personengruppen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Impfung. Schwangere schützen durch eine Impfung nicht nur sich, sondern auch das Neugeborene. Die Antikörper werden über die Plazenta von der Mutter auf das Kind übertragen und führen so zu einer Immunisierung in den ersten Lebensmonaten.
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Impfung?
Eine Grippeimpfung kann prinzipiell zu jeder Jahreszeit durchgeführt werden. Besonders wichtig ist der Impfschutz aber während der sogenannten „Grippesaison“ von Dezember bis April. In dieser Zeit erkranken besonders viele Menschen, da das Immunsystem aufgrund des nasskalten Wetters geschwächt ist. Nach der Impfung benötigt der Körper ungefähr zwei Wochen, um den vollständigen Impfschutz aufzubauen. Die beste Zeit für eine Grippeimpfung sind daher die Herbstmonate Oktober und November.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten einer Grippeschutzimpfung liegen zwischen 20 und 30 Euro. Für die oben genannten Personengruppen wird der Betrag von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, alle anderen Versicherten zahlen die Impfung selbst. Einige gesetzliche Krankenkassen haben allerdings eine Satzungsleistung beschlossen, die die Kostenübernahme auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus ermöglicht. Viele Kassen zahlen auf diesem Weg die Grippeschutzimpfung für alle ihre Versicherten, in manchen Fällen wird jedoch als Bedingung für die Kostenübernahme eine ärztliche Empfehlung der Impfung gefordert. Zudem erstatten einige Krankenkassen nur einen Teil der Kosten (meist 80 bis 90%), der restliche Betrag muss als Eigenanteil vom Versicherten gezahlt werden.
Welche Krankenkassen übernehmen Kosten für Grippeschutzimpfungen?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - voll Kostenübernahme ohne Altersbeschränkung
2 Sterne - nur bei ärztlichen Empfehlungen bzw. nur 80 % Kostenübernahme
1 Stern - nur geringer Zuschuss oder nur für Kinder