Wahltarife der HEK-Hanseatische Krankenkasse
HEKplus 75-600
Selbstbehalt nach SGB V §53 (1)Bei einem Selbstbehalt-Tarif wird das Risiko der Kostenübernahme zwischen Ihnen und der HEK verteilt. Sie verpflichten sich, einen Teil Ihrer Gesundheitskosten, die sonst die HEK trägt, selbst zu übernehmen (sog. Selbstbehalt). Als Gegenleistung erhalten Sie eine Prämie. Nehmen Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch, wird die Prämie im Folgejahr an Sie ausgezahlt. Werden jedoch Leistungen in Anspruch genommen, verringert sich Ihre Prämie, sie entfällt ganz oder Sie haben die Differenz zwischen Ihrer Prämie und dem Selbstbehalt an die HEK zu zahlen.
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn Sie einen dieser Tarife wählen, wetten Sie quasi darauf, ein ganzes Jahr gesund zu bleiben. Jede Wette birgt aber auch immer die Gefahr des Verlierens in sich. Deshalb sollten Sie die Wahl eines Selbstbehalt-Tarifes sorgfältig überlegen, denn Sie sind drei Jahre an den gewählten Tarif gebunden.
Übrigens: Vorsorgeleistungen, Früherkennungsuntersuchungen, ärztliche / zahnärztliche Behandlung ohne Verordnungsfolge und die Behandlung von familienversicherten Kindern unter 18 Jahren werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Die Selbstbehalt-Tarife im Überblick: | ||||
Name | Jahreseinkommen | Höhe des Selbstbehaltes | Höhe der Prämie | max. Kostenanteil für das Mitglied |
HEKplus 75 | bis 10.000,- Euro | 125,- Euro | 75,- Euro | 50,- Euro |
HEKplus 125 | bis 21.500,- Euro | 200,- Euro | 125,- Euro | 75,- Euro |
HEKplus 250 | bis 42.500,- Euro | 400,- Euro | 250,- Euro | 150,- Euro |
HEKplus 600 | ab 42.500,- Euro | 950,- Euro | 600,- Euro | 350,- Euro |
So funktioniert ein Selbstbehalt-Tarif |
(Als Beispiel wurde der HEKplus75-Tarif gewählt) |
Möglichkeit A: Herr Mustermann nimmt im Jahr 2015 keine Leistungen der HEK in Anspruch. Von ihm sind somit keine Kosten zu tragen.Er bekommt im Folgejahr die Prämie von 75,00 Euro in voller Höhe von der HEK ausgezahlt.
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Möglichkeit B: Herr Mustermann war im Jahr 2015 zweimal beim Arzt und bekam jeweils Arzneimittel verordnet. Es sind Gesamtkosten von 50,00 Euro entstanden. Weitere Leistungen wurden von ihm nicht in Anspruch genommen. Die 50,00 Euro liegen unterhalb seines Selbstbehaltes von 125,00 Euro. Sie werden mit der Herrn Mustermann zustehenden Prämie von 75,00 Euro verrechnet, sodass 25,00 Euro im Folgejahr (2010) an ihn ausgezahlt werden:
Möglichkeit C: Herr Mustermann war im Jahr 2015 viermal beim Arzt. Hierfür sind Behandlungskosten von 100,00 Euro entstanden. Außerdem hat er Arzneimittel in Höhe von 70,00 Euro und Massagen in Höhe von 110,00 Euro verordnet bekommen. Daraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 280,00 Euro. Da der Tarif eine Begrenzung der Kostenbeteiligung auf die Höhe des Selbstbehaltes von max. 125,00 Euro vorsieht, zahlt Herr Mustermann nur die Differenz zwischen der Prämie und dem Selbstbehalt, in Höhe von 50,00 Euro. Dieser Kostenanteil wird von der HEK im Folgejahr (2010) von Herrn Mustermann anfordert: von Herrn Mustermann anfordert:
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Tarifwahl:
Der Tarifeinstieg ist nicht nur zum Jahresbeginn, sondern auch unterjährig möglich; jeweils zum Beginn des nächsten Monats.
HEKprämie 60-150 und HEKplusPrämie
Beitragsrückerstattung nach SGB V §53 (2)Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen (mit Einkommensstufen)
Der Tarif "HEKprämie60-150" funktioniert ganz einfach: Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen bleiben ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei und erhalten dafür im nächsten Jahr, gemäß Ihres Einkommens, eine Prämie erstattet. Für die Teilnahme an diesem Tarif ist eine vorherige Einschreibung notwendig. An diese Wahl sind Sie ein Jahr gebunden. Sie gehen durch die Teilnahme kein finanzielles Risiko ein! Eine zusätzliche Einschreibung in den Tarif "HEK plus Prämie" ist nicht möglich.
Nach Ablauf des Kalenderjahres und dem Vorliegen aller relevanten Leistungsdaten prüft die HEK, ob von Ihnen oder Ihren familienversicherten Angehörigen Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Ist dies der Fall, entfällt die Prämienzahlung. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind, also keine Kosten mit der HEK abgerechnet wurden, erhalten Sie die Prämie in voller Höhe ausgezahlt (bei unterjähriger Teilnahme als anteilige Prämie).
Übrigens: Vorsorgeleistungen, Früherkennungsuntersuchungen und die Behandlung von familienversicherten Kindern unter 18 Jahren sind für die Prämienzahlung unschädlich.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der HEKprämie60-150:
Sie waren im Kalenderjahr länger als drei Monate bei der HEK versichert und sowohl Sie als auch Ihre gegebenenfalls familienversicherten volljährigen Angehörigen haben in dem Kalenderjahr keine Leistungen der HEK in Anspruch genommen.
Tarifwahl
Der Tarifeinstieg ist jeweils zu Beginn des nächsten Monats möglich.
Die HEKprämie 60-150 im Überblick | ||||
Name | Jahresein- | Höhe der Prämie im 1. Jahr | Höhe der Prämie im 2. Jahr | Höhe der Prämie im 3. Jahr |
HEKprämie60 | bis 10.000 | 60,- | 60,- | 60,- |
HEKprämie90 | bis 21.500 | 90,- | 90,- | 90,- |
HEKprämie120 | bis 42.500 | 120,- | 120,- | 120,- |
HEKprämie150 | ab 42.500 | 150,- | 150,- | 150,- |
Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen (ohne Einkommensstufen)
Die "HEK plus Prämie" ist ähnlich einfach wie die "HEKprämie60-150". Der Unterschied ist, dass in diesem Tarif keine Staffelung nach Einkommensstufen vorgenommen wird. Sie erhalten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Kalenderjahr eine Prämie in Höhe eines gezahlten Monatsbeitrags. Dabei ist die Prämie auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjähriger Einschreibung erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.
Sie können diesen Tarif wählen, sofern Sie im Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren und Ihre Beiträge selbst entrichten. Des Weiteren ist eine Einschreibung notwendig, welche ab Folgemonat des Eingangs bei der HEK gilt. Auch in diesem Tarif sind Sie ein Jahr an die HEK gebunden. Eine zusätzliche Einschreibung in den Tarif "HEKprämie60-150" ist nicht möglich.
Sie erhalten die Prämie, sofern Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Vorsorgeleistungen, Früherkennungsuntersuchungen und die Behandlung von familienversicherten Kindern unter 18 Jahren sind für die Prämienzahlung unschädlich. Sofern Leistungen, außer der vorgenannten, in Anspruch genommen werden, entfällt die Prämie. Auch hier ergibt sich für Sie kein finanzielles Risiko.
besondere Vorsorgeformen
besondere Versorgungsformen nach SGB V §53 (3)Die HEK bietet Ihnen individuelle Tarife für besondere Versorgungsformen an.
Dies gilt für die Teilnahme an der besonderen Versorgung, die Hausarztzentrierte Versorgung und die DMP-Programme.
HEK Krankengeld-Wahltarife
Krankengeld nach SGB V §53 (6)Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Krankengeld bietet die HEK Krankengeld-Wahltarife an. Mit diesen Tarifen kann man Einkommensverluste bei Krankheit individuell ausgleichen. Voraussetzung für die Wahl eines HEKplus-Tarifs ist die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs.