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Wandsbeker Zollstraße 86-90, 22041 Hamburg

Wahltarife der HEK-Hanseatische Krankenkasse

HEK-Hanseatische Krankenkasse

HEKplus75bis600 und HEKflex

Sie sind gesund, halten sich fit und sind so gut wie nie beim Arzt? Mit den Wahltarifen HEKplus75bis600 kann sich das finanziell für Sie auszahlen. Wenn Sie ein Jahr lang nur ausgewählte Leistungen zu Lasten der Hanseatischen Krankenkasse in Anspruch nehmen, wird Ihre Gesundheit mit einer Beitragsrückzahlung von bis zu 600 Euro belohnt. Einen der Wahltarife können Sie beantragen, wenn Ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht vollständig von Dritten (zum Bespiel der Agentur für Arbeit oder dem Sozialamt) getragen werden. Nach Ihrer schriftlichen Teilnahmeerklärung beginnt der Tarif immer am ersten des nächsten Monats.


In Abhängigkeit von Ihrem Bruttojahreseinkommen können Sie folgende Tarife wählen:
HEKplus75: Jahreseinkommen bis 10 T€, max. Selbstbehalt 125 €, max. Prämie 75 €, max, Eigenanteil 50 €
HEKplus125: Jahreseinkommen bis 21,5 T€, max. Selbstbehalt 200 €, max. Prämie 125 €, max, Eigenanteil 75 €
HEKplus250: Jahreseinkommen bis 42,5 T€, max. Selbstbehalt 400 €, max. Prämie 250 €, max, Eigenanteil 150 €
HEKplus600: Jahreseinkommen mehr als 42,5 T€, max. Selbstbehalt 950 €, max. Prämie 600 €, max, Eigenanteil 350 €


Gut zu wissen: Ihre mitversicherten Angehörigen können weiterhin uneingeschränkt alle Leistungen in Anspruch nehmen.
Ihre Gesundheit ist uns wichtig! Deshalb können Sie folgende Leistungen uneingeschränkt und ohne Auswirkung auf Ihre Beitragsrückerstattung weiterhin über Ihre Gesundheitskarte in Anspruch nehmen:
•    Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe
•    zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
•    Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
•    medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
•    Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
•    Gesundheitsuntersuchungen (Gesundheits-Check-up), Krebsfrüherkennung
•    Leistungen für familienversicherte Angehörige
•    Hautkrebsscreening ab 18 Jahre
•    Zahnprävention für Schwangere und Babys sowie zusätzliche U-Untersuchungen
•    ärztliche/zahnärztliche Behandlungen ohne Verordnungsfolge (ausgenommen sind ambulante und stationäre Behandlungen im Krankenhaus)


Grundsätzlich gilt: Die Inanspruchnahme von Leistungen, die zuvor nicht aufgeführt sind, vermindern eine Beitragsrückerstattung. Sie beteiligen sich mit Ihrem gewählten Selbstbehalt an den Kosten. Sofern die in Anspruch genommene Leistung von den Kosten die Prämie übersteigt, wird maximal Ihr Eigenanteil fällig.
Zu den Leistungen zählen auch:
•    Teilnahme am Hausarztprogramm (durch Einschreibung in die hausarztzentrierte Versorgung)
•    Bezug von Kinderkrankengeld
•    Inanspruchnahme zusätzlicher Satzungsleistungen (zum Beispiel sportmedizinische Untersuchung)
•    lokale medikamentöse Mundschleimhautbehandlung, die Beseitigung scharfer Zahnkanten oder die Behandlung empfindlicher Zahnflächen
•    Erstattung eingereichter Rechnungen oder Rezepte
Beispiel: Mit Ihrer Teilnahme am Wahltarif HEKplus75 haben Sie sich entschieden einen Teil der zu tragenden Kosten, maximal 125 Euro je Kalenderjahr, zu übernehmen. Während Ihrer Teilnahme sind Ihnen jedoch Fahrkosten zu einer stationären Behandlung in Höhe von 90 Euro entstanden. Leider reicht die Prämie in Höhe von 75 Euro nicht aus, um die Gesamtkosten auszugleichen. Daher wird dann der Betrag von 15 Euro als Ihr Eigenanteil angefordert.
HEKplus75: Inanspruchnahme von Leistungen: 90 € u. Fahrkostenzuschuss, Prämie 75 €, Selbstbehalt 125 €, Eigenanteil 15 €
Wichtig zu wissen: Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht vollständig ist. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie eine Leistung trotz Teilnahme an einem der Wahltarife HEKplus75 bis 600 nutzen können, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Eine zusätzliche Einschreibung ist mit dem Tarif "HEKeasycash" möglich. Die Prämie des "HEKeasycash" beträgt in diesem Fall maximal die Höhe der Differenz zwischen der Prämie des "HEKplus75bis600" und einem Betrag in Höhe von 900 Euro.

Wahltarif HEKflex
Sie wollen Ihren Krankenversicherungsschutz individuell gestalten? Dann ist der HEKflex genau das Richtige. Mit diesem Wahltarif entscheiden Sie, welche Leistungen Sie nicht benötigen. Dafür erhalten Sie jährlich im Voraus eine Prämie. Sie entscheiden, welche Leistungen Sie voraussichtlich nicht in Anspruch nehmen. Sie können bis zu fünf der folgenden Leistungsbereiche wählen:
•    ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen sowie Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter
•    Fahrkosten (ausgenommen sind Rettungsfahrten)
•    Haushaltshilfe
•    Leistungen nach dem Homöopathievertrag zur integrierten Versorgung
•    zusätzliche Leistungen der Osteopathie
Wie hoch ist die Prämie?
Für jeden einzelnen Leistungsbereich beträgt die Prämie 18 Euro. Entscheiden Sie sich für das komplette Leistungspaket, erhalten Sie einmal pro Jahr eine Prämie von 90 Euro. Die erste Prämie erhalten Sie sofort mit Beginn Ihrer Teilnahme für die Zeit bis zum Jahresende. Starten Sie im Laufe des Jahres mit dem Tarif, werden Ihre Prämie und Ihr Selbstbehalt entsprechend anteilig berechnet. In den folgenden Jahren wird Ihnen die Prämie spätestens bis zum 31. März ausgezahlt.
Was passiert, wenn abgewählte Leistungen in Anspruch genommen werden?
Nehmen Sie eine oder mehrere der abgewählten Leistungen doch in Anspruch, beteiligen Sie sich mit einem geringen Selbstbehalt an den Kosten.
Beispiel: Haben Sie alle fünf Leistungsbereiche abgewählt und es wurden Fahrkosten in Höhe von 60 Euro für Sie übernommen, beträgt Ihr Selbstbehalt 150 Euro. Ihr finanzieller Eigenanteil ist auf die Differenz zwischen Ihrer Prämie und Ihrem Selbstbehalt begrenzt – also auf höchstens 12 Euro pro Leistungsbereich im Jahr.
Ein Leistungsbereich: Prämie 18 €, Selbstbehalt 30 €, Eigenanteil 12 €
Zwei Leistungsbereiche: Prämie 36 €, Selbstbehalt 60 €, Eigenanteil 24 €
Drei Leistungsbereiche: Prämie 54 €, Selbstbehalt 90 €, Eigenanteil 36 €
Vier Leistungsbereiche: Prämie 72 €, Selbstbehalt 120 €, Eigenanteil 48 €
Fünf Leistungsbereiche: Prämie 90 €, Selbstbehalt 150 €, Eigenanteil 60 €

Der Wahltarif HEKflex ist ein sogenannter Selbstbehalt-Tarif. Das heißt, dass Sie neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen einen Eigenanteil tragen, wenn Sie die abgewählten Leistungen doch nutzen.
Nach Ihrer schriftlichen Teilnahmeerklärung beginnt der Tarif immer am ersten des nächsten Monats.

 

HEKprämie 60-150 und HEKeasycash

Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen (mit Einkommensstufen)

Der Tarif "HEKprämie60-150" funktioniert ganz einfach: Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen bleiben ein Kalenderjahr lang völlig leistungsfrei und erhalten dafür im nächsten Jahr, gemäß Ihres Einkommens, eine Prämie erstattet. Für die Teilnahme an diesem Tarif ist eine vorherige Einschreibung notwendig. An diese Wahl sind Sie ein Jahr gebunden. Sie gehen durch die Teilnahme kein finanzielles Risiko ein! Eine zusätzliche Einschreibung in den Tarif "HEKeasycash" ist nicht möglich.

Nach Ablauf des Kalenderjahres und dem Vorliegen aller relevanten Leistungsdaten prüft die HEK, ob von Ihnen oder Ihren familienversicherten Angehörigen Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Ist dies der Fall, entfällt die Prämienzahlung. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind, also keine Kosten mit der HEK abgerechnet wurden, erhalten Sie die Prämie in voller Höhe ausgezahlt (bei unterjähriger Teilnahme als anteilige Prämie).

Übrigens: Vorsorgeleistungen, Früherkennungsuntersuchungen und die Behandlung von familienversicherten Kindern unter 18 Jahren sind für die Prämienzahlung unschädlich.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der HEKprämie60-150:

Sie waren im Kalenderjahr länger als drei Monate bei der HEK versichert und sowohl Sie als auch Ihre gegebenenfalls familienversicherten volljährigen Angehörigen haben in dem Kalenderjahr keine Leistungen der HEK in Anspruch genommen.

Tarifwahl

Der Tarifeinstieg ist jeweils zu Beginn des nächsten Monats möglich.

Die HEKprämie 60-150 im Überblick

Name

Jahresein-
kommen
in Euro

Höhe der Prämie im 1. Jahr

Höhe der Prämie im 2. Jahr

Höhe der Prämie im 3. Jahr

HEKprämie60

bis 10.000

60,-

60,-

60,-

HEKprämie90

bis 21.500

90,-

90,-

90,-

HEKprämie120

bis 42.500

120,-

120,-

120,-

HEKprämie150

ab 42.500

150,-

150,-

150,-

 

 

Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen (ohne Einkommensstufen)

Der"HEKeasycash" ist ähnlich einfach wie die "HEKprämie60-150". Der Unterschied ist, dass in diesem Tarif keine Staffelung nach Einkommensstufen vorgenommen wird. Sie erhalten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in einem Kalenderjahr eine Prämie in Höhe eines gezahlten Monatsbeitrags. Dabei ist die Prämie auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjähriger Einschreibung erfolgt die Auszahlung der Prämie anteilig.

Sie können diesen Tarif wählen, sofern Sie im Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren und Ihre Beiträge selbst entrichten. Des Weiteren ist eine Einschreibung notwendig, welche ab Folgemonat des Eingangs bei der HEK gilt. Auch in diesem Tarif sind Sie ein Jahr an die HEK gebunden.

Eine zusätzliche Einschreibung ist mit dem Tarif "HEKplus75bis600" möglich. Die Prämie des "HEKeasycash" beträgt in diesem Fall maximal die Höhe der Differenz zwischen der Prämie des "HEKplus75bis600" und einem Betrag in Höhe von 900 Euro.

Sie erhalten die Prämie, sofern Sie und Ihre gegebenenfalls mitversicherten volljährigen Familienangehörigen keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Vorsorgeleistungen, Früherkennungsuntersuchungen und die Behandlung von familienversicherten Kindern unter 18 Jahren sind für die Prämienzahlung unschädlich. Sofern Leistungen, außer der vorgenannten, in Anspruch genommen werden, entfällt die Prämie. Auch hier ergibt sich für Sie kein finanzielles Risiko.

besondere Vorsorgeformen

Die HEK bietet Ihnen individuelle Tarife für besondere Versorgungsformen an.

Dies gilt für die Teilnahme an der besonderen Versorgung, die Hausarztzentrierte Versorgung und die DMP-Programme.

HEK Krankengeld-Wahltarife

Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Krankengeld bietet die HEK Krankengeld-Wahltarife an. Mit diesen Tarifen kann man Einkommensverluste bei Krankheit individuell ausgleichen. Voraussetzung für die Wahl eines HEKplus-Tarifs ist die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs.