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Bonusprogramme der DAK-Gesundheit

Bonusmodelle für Erwachsene

DAK AktivBonus

Versicherte der DAK-Gesundheit, die Wert auf einen gesunden Lebensstil legen, werden von der Kasse mit einer Prämie belohnt: Durch die Teilnahme am Bonusprogramm „DAK AktivBonus“ erhalten Versicherte für die Durchführung von Vorsorge- und Gesundheitsmaßnahmen eine Geldprämie oder können sich die Bonussumme als Zuschuss für besondere Gesundheitsleistungen auszahlen lassen. Besondere Gesundheitsleistungen können zum Beispiel Sehhilfen, Mitgliedschaftsbeiträge im Fitnessstudio oder Sportverein, Schutzausrüstungen (zum Beispiel Helme), Sport- und Fitnessausrüstungen oder Beiträge für Zusatzversicherungen sein.
Falls Sie diese Angebote nutzen, erhöhen wir den Wert Ihrer Bonuspunkte um 20 Prozent. Ein Bonuspunkt entspricht dann nicht mehr 1 Euro, sondern 1,20 Euro. Für Sport- und Fitnessausrüstungen verdoppeln wir den Wert der Bonuspunkte sogar. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 500 Euro jährlich.

    • Krebsfrüherkennung (Frauen ab 20 Jahre, Männer ab 45 Jahre)
    • Brustkrebsvorsorge für Frauen ab 20 Jahren (einmal im Kalenderjahr)
    • Chlamydien-Screening für Frauen bis 25 Jahre (einmal im Kalenderjahr)
    • Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren (einmal im Jahr)/ab 55 Jahren (alle 2 Jahre)
    • Darmspiegelung ab 55 Jahren (alle 10 Jahre)
    • Hautkrebsscreening ab 35 Jahren (alle 2 Jahre)
    • Krebsvorsorge für Männer ab 45 Jahren (einmal im Jahr)
    • Screening auf Bauchaortenaneurysmen für Männer ab 65 Jahren (einmalig)
    • Gesundheits-Check-up 35 (alle 3 Jahre)
    • Schutzimpfung
    • Vollständige Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge
    • Zahnvorsorge (einmal im Kalenderjahr)
    • Professionelle Zahnreinigung (mehrmals im Jahr)
    • Neugeborenen Hörscreening
    • jede der Kinderuntersuchungen von U1 bis U11
    • jede Jugenduntersuchungen J1 und J2
    • Teilnahme an verschiedenen Präventions- und Sportkursen
    • Mitgliedschaft im Sportverein oder im zertifizierten Fitnessstudio 
    • Teilnahme an Sportveranstaltungen/-wettkämpfen unter qualifizierter Leitung (max. 2 Wettkämpfe pro Kalenderjahr)

Wer seine Bonuspunkte als Zuschuss zu besonderen Gesundheitsleistungen ausgezahlt bekommen möchte, muss einen entsprechenden Nachweis (z.B. Quittung) zusammen mit den ausgefüllten Bonus-Schecks bei der Kasse einreichen oder ganz einfach über die DAK App hochladen. Erstattungsfähig sind folgende Leistungen:

  • Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte
  • ärztlich verordnete Arzneimittel
  • außervertragliche psychotherapeutische Leistungen
  • Eltern-Kind-Kurse, z. B. Babyschwimmen
  • Hautkrebsfrüherkennung vor dem 35. Lebensjahr
  • Hebammenleistungen
  • Hilfsmittel oder Medizinprodukte zur Gesunderhaltung, Kompression und Stabilisation
  • Heilpraktiker
  • Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio
  • Osteopathiebehandlungen
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Schutzausrüstung (z.B. Protektoren, Helme, Zahnschutzschiene)
  • Schutzimpfungen für private Auslandsreisen oder andere Gelegenheiten, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden
  • Sehhilfen, wie Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • verordnete Heilmittel
  • verordnete Hilfsmittel (z.B. Sporteinlagen)
  • vertragsärztliche Leistungen, die nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgeschlossen sind
  • vertragszahnärztliche Leistungen, die nicht vom GBA ausgeschlossen sind
  • Vorsorge-Früherkennung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs
  • zusätzliche Präventions- und Gesundheitskurse
  • Zusatzdiagnostik zur Vorsorge in der Schwangerschaft
  • Zusatzversicherung nach §194 Abs. 1a SGB V

Bonusmodelle für Kinder

DAK AktivBonus Junior

Mit dem DAK AktivBonus Junior hält die DAK-Gesundheit für Kindern ein besonderes Angebot bereit. Egal ob Kinder- und Jugend-Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, die halbjährliche Zahnvorsorge oder auch regelmäßiger Sport: All das bringt beim DAK AktivBonus Junior Punkte. Diese Punkte können ausgezahlt werden, für die Bezahlung von Gesundheitsleistungen genutzt oder auch gesammelt werden.

Jedes Jahr können gesammelten Punkte in einen Zuschuss zu Gesundheitsleistungen eingetauscht werden z. B. für Babyschwimmen, Naturheilverfahren,
Brillengläser oder auch ein Fahrradhelm. Dabei erhöht sich der Punktwert zusätzlich um 20 % oder um 100 %.

Beim Sammeln der Punkte von Geburt an, belohnen wir das gesundheitsbewusste Verhalten von Kindern mit bis zu 500 Euro pro Jahr.