Bonusprogramme der BARMER
Bonusmodelle für Erwachsene
BARMER Bonusprogramm
Unser digitales Bonusprogramm BARMER Bonus
Mit unserem digitalen Bonusprogramm BARMER Bonus können Nachweise für Gesundheitsmaßnahmen in wenigen Sekunden ganz bequem hochgeladen werden, Bonuspunkte gesammelt und Prämien eingelöst werden.
Wenn Versicherte etwas für ihre Gesundheit tun, beispielsweise an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Mitglied in einem Sportverein sind oder eine professionelle Zahnreinigung machen, bekommen sie hierfür Bonuspunkte. Diese können bis zum 31.12. des Folgejahres gegen eine Geldprämie oder eine Top-Geldprämie eingelöst werden.
Je Aktivmaßnahme erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene 150 Bonuspunkte bzw. 15 Euro und je Vorsorgemaßnahme erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene 100 Bonuspunkte bzw. 10 Euro Die Kinder- und Jugenduntersuchungen werden mit 150 Bonuspunkten bzw. 15 Euro berücksichtigt.
Nachstehend sind die Prämienarten im Detail beschrieben. Die Maximalprämie pro Jahr liegt bei 1.000 Bonuspunkten. Das Sammeln von Bonuspunkten ist jedoch unbegrenzt möglich.
Geldprämie
Die Geldprämie ist in 50er Schritten abrufbar:
- 50 Punkte für € 5,00
- 100 Punkte für € 10,00
- 150 Punkte für € 15,00
- ….
- 950 Punkte für € 95,00
- 1.000 Punkte für € 100,00
Top-Geldprämie
Die Top-Geldprämie ist flexibel von 50Punkten (10 Euro) bis 1000Punkte (200 Euro) in 50-Punkte-Schritten abrufbar.
Zuschussfähig sind folgende Leistungen:
- Osteopathie
- Akupunktur
- Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Krebsfrüherkennungsleistungen
- Sehhilfen
- Großes Blutbild
- Vitaminwertbestimmung zu Vitaminen B12 und D
- Sportmedizinische Untersuchung
- Kinesiologisches Taping
- Erweiterte zahnmedizinische Leistungen
- Anthroposophische Heilmittel
als Nicht-GKV-Leistung, soweit jeweils nicht anderweitig übernommen
- Mitgliedsbeiträge für Sportverein und Fitnessstudio
- Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
- Sport- und Fitnessausrüstung
- Sport- und Gesundheitsapps
- Home-Testkits zur Gesundheitskontrolle
- private Krankenzusatzversicherung im Sinne des § 194 Absatz 1a SGB V
- private Pflegezusatzversicherung im Sinne des § 47 Absatz 2 SGB XI
Belohnungspunkte
Weisen Bonusprogrammteilnehmer*innen drei Jahre in Folge mindestens 500 Bonuspunkte nach, erhalten sie zusätzliche 500 Bonuspunkte für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben. Auch diese Punkte sind bis zum 31.12. des Folgejahres nach Gutschrift gültig.
Bonusmodelle für Kinder
BARMER Bonusprogramm
Unser digitales Bonusprogramm BARMER Bonus
Mit unserem digitalen Bonusprogramm BARMER Bonus können Nachweise für Gesundheitsmaßnahmen in wenigen Sekunden ganz bequem hochgeladen, Bonuspunkte gesammelt und Prämien eingelöst werden.
Wenn Versicherte etwas für ihre Gesundheit tun, beispielsweise an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Mitglied in einem Sportverein sind oder eine professionelle Zahnreinigung machen, bekommen sie hierfür Bonuspunkte. Diese können bis zum 31.12. des Folgejahres gegen eine Geldprämie oder eine Top-Geldprämie eingelöst werden.
Je Aktivmaßnahme erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene 150 Bonuspunkte bzw. 15 Euro und je Vorsorgemaßnahme erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene 100 Bonuspunkte bzw. 10 Euro Die Kinder- und Jugenduntersuchungen werden mit 150 Bonuspunkten bzw. 15 Euro berücksichtigt.
Nachstehend sind die Prämienarten im Detail beschrieben. Die Maximalprämie pro Jahr liegt bei 1.000 Bonuspunkten. Das Sammeln von Bonuspunkten ist jedoch unbegrenzt möglich.
Geldprämie
Die Geldprämie ist in 50er Schritten abrufbar:
- 50 Punkte für € 5,00
- 100 Punkte für € 10,00
- 150 Punkte für € 15,00
- ….
- 950 Punkte für € 95,00
- 1.000 Punkte für € 100,00
Top-Geldprämie
Die Top-Geldprämie ist flexibel von 50Punkten (10 Euro) bis 1000Punkte (200 Euro) in 50-Punkte-Schritten abrufbar.
Zuschussfähig sind folgende Leistungen:
- Osteopathie
- Akupunktur
- Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Krebsfrüherkennungsleistungen
- Sehhilfen
- Großes Blutbild
- Vitaminwertbestimmung zu Vitaminen B12 und D
- Sportmedizinische Untersuchung
- Kinesiologisches Taping
- Erweiterte zahnmedizinische Leistungen
- Anthroposophische Heilmittel
-
als Nicht-GKV-Leistung, soweit jeweils nicht anderweitig übernommen
- Mitgliedsbeiträge für Sportverein und Fitnessstudio
- Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
- Sport- und Fitnessausrüstung
- Sport- und Gesundheitsapps
- Home-Testkits zur Gesundheitskontrolle
- private Krankenzusatzversicherung im Sinne des § 194 Absatz 1a SGB V
- private Pflegezusatzversicherung im Sinne des § 47 Absatz 2 SGB XI
Belohnungspunkte
Weisen Bonusprogrammteilnehmer*innen drei Jahre in Folge mindestens 500 Bonuspunkte nach, erhalten sie zusätzliche 500 Bonuspunkte für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben. Auch diese Punkte sind bis zum 31.12. des Folgejahres nach Gutschrift gültig.