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Über alle Arbeitsentgelte, die der Arbeitgeber im Meldeverfahren dem Rentenversicherungsträger mitteilt, ist der Versicherte entsprechend zu informieren. Diese Bescheinigungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, falls es bei der Beantragung einer Rente zu Abweichungen mit den Daten beim Rentenversicherungsträger kommt.
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