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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer gelten als nichtkrankenversicherungspflichtig, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen u.a. das Arbeitsentgelt , Urlaubs- und Weihnachtsgeld, pauschale Überstundenvergütung, Sachbezüge und Vermögenswirksame Leistungen. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2006 47.250 Euro.
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