Krankenversichertennummer
Die Krankenversichertennummer, kurz KVNR, dient der eindeutigen Identifikation einer versicherten Person in der Krankenversicherung. Umgangssprachlich wird sie häufig auch als Krankenversicherungsnummer, Versichertennummer, Mitgliedsnummer der Krankenkasse oder einfach als Krankenkassennummer bezeichnet. Diese Begriffe meinen jedoch nicht immer dieselbe Nummer.
Der auf der elektronischen Gesundheitskarte sichtbare Teil der Krankenversichertennummer besteht aus einem Großbuchstaben und neun Ziffern. Die Nummer steht auf der Vorderseite der Gesundheitskarte beim Feld „Versichertennummer“. Sie bleibt grundsätzlich ein Leben lang erhalten – auch bei einem Wechsel der Krankenkasse.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenversichertennummer identifiziert eine versicherte Person eindeutig.
- Auf der Gesundheitskarte sind zehn Zeichen sichtbar: ein Buchstabe und neun Ziffern.
- Die KVNR steht auf der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte.
- Sie bleibt bei einem Krankenkassenwechsel grundsätzlich unverändert.
- Krankenversichertennummer und Sozialversicherungsnummer sind nicht identisch.
- Auch familienversicherte Kinder und Ehepartner haben eine eigene Krankenversichertennummer.
Was ist die Krankenversichertennummer?
Jede versicherte Person erhält von ihrer Krankenversicherung eine individuelle Krankenversichertennummer. Sie wird benötigt, damit Versicherungsdaten, Leistungsansprüche und Abrechnungen eindeutig der richtigen Person zugeordnet werden können.
Die Krankenkassen verwenden die KVNR beispielsweise bei:
- der Führung des Versichertenkontos,
- der Abrechnung ärztlicher und medizinischer Leistungen,
- der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte,
- Anträgen auf Leistungen der Krankenkasse,
- der elektronischen Patientenakte,
- dem Austausch von Versicherungsdaten mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 290 SGB V. Danach besteht die Krankenversichertennummer aus einem unveränderbaren Teil zur Identifikation der versicherten Person und einem veränderbaren Teil mit Angaben zur jeweiligen Kassenzugehörigkeit.
Wo steht die Krankenversichertennummer?
Die Krankenversichertennummer befindet sich auf der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte. Sie steht dort in der Regel neben oder unter der Bezeichnung:
Versichertennummer
Die sichtbare Nummer sieht beispielsweise so aus:
A123456789
Auf der Gesundheitskarte befinden sich weitere Zahlen und Kennzeichen. Deshalb kann die Krankenversichertennummer leicht mit der Kartenkennnummer, der Kassennummer oder dem Institutionskennzeichen der Krankenkasse verwechselt werden.
Entscheidend ist: Die persönliche KVNR beginnt mit einem Buchstaben und enthält anschließend neun Ziffern.
Die auf der Gesundheitskarte lesbare zehnstellige Nummer ist der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer. Sie wird auch als „KVZ10“ bezeichnet.
Krankenversichertennummer ohne Gesundheitskarte herausfinden
Ist die elektronische Gesundheitskarte gerade nicht verfügbar, kann die Krankenversichertennummer auf anderen Wegen herausgefunden werden.
Mögliche Fundstellen sind:
- Schreiben und Bescheide der Krankenkasse,
- die App oder Onlinegeschäftsstelle der Krankenkasse,
- eine Mitgliedsbescheinigung,
- eine Ersatzbescheinigung für die Gesundheitskarte,
- Antragsformulare oder Leistungsbescheide der Krankenkasse.
Ist die Nummer dort nicht zu finden, kann sie direkt bei der Krankenkasse erfragt werden. Aus Datenschutzgründen muss die Identität dabei gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Bei Verlust oder Beschädigung der Gesundheitskarte stellt die Krankenkasse eine neue Karte aus. Bis diese vorliegt, kann die Krankenkasse eine befristete Ersatzbescheinigung als Versicherungsnachweis übermitteln.
Aufbau der Krankenversichertennummer
Der im Alltag relevante und auf der Gesundheitskarte sichtbare Teil der KVNR besteht aus zehn Zeichen:
| Stelle | Bedeutung |
|---|---|
| 1 | zufällig vergebener Großbuchstabe |
| 2 bis 9 | achtstellige persönliche Ziffernfolge |
| 10 | Prüfziffer |
Die Krankenversichertennummer beginnt somit mit einem Großbuchstaben von A bis Z. Danach folgen acht Ziffern und abschließend eine Prüfziffer.
Die sichtbare Nummer lässt keine Rückschlüsse auf den Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die Rentenversicherungsnummer der versicherten Person zu.
Technisch besteht die vollständige Krankenversichertennummer aus weiteren Bestandteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben zur Kassenzugehörigkeit. Bei familienversicherten Angehörigen kann außerdem eine Zuordnung zum Mitglied enthalten sein. Für Versicherte selbst ist im Alltag in der Regel nur die zehnstellige Nummer auf der Gesundheitskarte relevant.
Bleibt die Krankenversichertennummer ein Leben lang gleich?
Der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer bleibt grundsätzlich lebenslang gleich. Das gilt auch dann, wenn Versicherte:
- die Krankenkasse wechseln,
- von einer Familienversicherung in eine eigene Mitgliedschaft wechseln,
- eine Beschäftigung aufnehmen,
- arbeitslos werden,
- in die Krankenversicherung der Rentner wechseln,
- eine neue elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Bei einem Krankenkassenwechsel ändert sich lediglich der technische Teil, der die jeweilige Kassenzugehörigkeit abbildet. Die auf der Gesundheitskarte sichtbare persönliche Nummer bleibt normalerweise erhalten.
Eine Änderung der KVNR kommt nur in seltenen Ausnahmefällen infrage, beispielsweise wenn die zugrunde liegenden Daten fehlerhaft waren oder eine Nummer irrtümlich mehrfach vergeben wurde. Der unveränderbare Teil bleibt ansonsten ungeachtet eines Krankenkassenwechsels konstant.
Ändert sich die Nummer bei einer neuen Gesundheitskarte?
Wird wegen eines Verlusts, einer Beschädigung oder des Ablaufs eine neue Gesundheitskarte ausgestellt, bleibt die persönliche Krankenversichertennummer grundsätzlich gleich.
Ändern kann sich dagegen die Kennnummer der konkreten Karte. Sie dient der Identifikation der jeweiligen Gesundheitskarte und ist nicht mit der persönlichen Krankenversichertennummer gleichzusetzen.
Versicherte sollten immer die zuletzt von der Krankenkasse ausgestellte Gesundheitskarte verwenden. Ältere Karten werden nach der Ausstellung einer neuen Karte ungültig.
Krankenversichertennummer oder Mitgliedsnummer?
Der Begriff Mitgliedsnummer wird im Zusammenhang mit Krankenkassen nicht einheitlich verwendet. Häufig ist damit die Krankenversichertennummer gemeint, die auf der elektronischen Gesundheitskarte als Versichertennummer angegeben ist.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied:
- Die Krankenversichertennummer gehört zu einer konkreten versicherten Person.
- Der Begriff Mitgliedsnummer kann sich je nach Krankenkasse oder Formular auf eine interne Zuordnung beziehen.
- Familienversicherte sind zwar Versicherte, aber keine beitragszahlenden Mitglieder. Trotzdem besitzen sie eine eigene Krankenversichertennummer.
Wird in einem Formular nach der Mitgliedsnummer der Krankenkasse gefragt, sollte geprüft werden, ob ausdrücklich die persönliche Versichertennummer oder eine andere Kennzeichnung verlangt wird. Im Zweifel hilft die Krankenkasse weiter.
Unterschied zwischen Krankenversichertennummer und Krankenkassennummer
Die Krankenversichertennummer identifiziert eine Person. Die Krankenkassennummer identifiziert dagegen die jeweilige Krankenkasse.
| Nummer | Was wird identifiziert? | Typische Fundstelle |
| Krankenversichertennummer | versicherte Person | elektronische Gesundheitskarte |
| Mitgliedsnummer | je nach Verwendung die versicherte Person oder ein internes Mitgliedskonto | Schreiben der Krankenkasse |
| Kassennummer | Krankenkasse | Gesundheitskarte und Kassenunterlagen |
| Institutionskennzeichen | Krankenkasse oder anderer Leistungsträger | Abrechnungs- und Meldeverfahren |
| Kartenkennnummer | konkrete elektronische Gesundheitskarte | Gesundheitskarte |
| Sozialversicherungsnummer | Versicherungskonto bei der Rentenversicherung | Versicherungsnummernachweis |
Wer nach der „Nummer der Krankenkasse“ sucht, kann daher entweder die persönliche Krankenversichertennummer oder die Kennnummer der Krankenkasse meinen.
Ist die Krankenversichertennummer die Sozialversicherungsnummer?
Die Krankenversichertennummer ist nicht identisch mit der Sozialversicherungsnummer beziehungsweise Rentenversicherungsnummer.
Die beiden Nummern haben unterschiedliche Aufgaben:
Krankenversichertennummer
Die KVNR wird im Bereich der Krankenversicherung verwendet. Sie steht auf der elektronischen Gesundheitskarte und beginnt mit einem Buchstaben, auf den neun Ziffern folgen.
Sozialversicherungsnummer
Mit Sozialversicherungsnummer ist in der Regel die Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint. Sie wird vor allem für Beschäftigungsmeldungen, Rentenversicherungsbeiträge und das Rentenkonto benötigt.
Die Rentenversicherungsnummer darf nicht unmittelbar als Krankenversichertennummer verwendet werden. Sie kann jedoch in einem besonders geschützten Verfahren als Grundlage für die Bildung der KVNR dienen. Dabei muss ausgeschlossen sein, dass von der einen Nummer auf die andere zurückgeschlossen werden kann.
Welche Nummer benötigt der Arbeitgeber?
Bei der Aufnahme einer Beschäftigung wird häufig nach der Sozialversicherungsnummer gefragt. Gemeint ist dann normalerweise die Rentenversicherungsnummer aus dem Versicherungsnummernachweis – nicht die Nummer auf der Gesundheitskarte.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber wissen, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist. Die Mitgliedschaft wird zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse weitgehend elektronisch bestätigt.
Bei einem Formular sollten daher die Bezeichnungen genau beachtet werden:
- „Sozialversicherungsnummer“, „Rentenversicherungsnummer“ oder „Versicherungsnummer“: Nummer der Rentenversicherung
- „Krankenversichertennummer“ oder „KVNR“: persönliche Nummer auf der Gesundheitskarte
- „Krankenkasse“: Name der gewählten Krankenkasse
- „Kassennummer“ oder „Institutionskennzeichen“: Kennzeichnung der Krankenkasse
Arbeitgeber können die Rentenversicherungsnummer inzwischen automatisiert bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen. Die frühere Pflicht, beim Beschäftigungsbeginn einen Sozialversicherungsausweis vorzulegen, ist seit 2023 entfallen.
Krankenversichertennummer bei Kindern und Familienversicherten
Auch Kinder und andere familienversicherte Angehörige erhalten eine eigene Krankenversichertennummer. Sie verwenden nicht die Nummer des beitragszahlenden Elternteils oder Ehepartners.
Die persönliche Nummer des Kindes steht auf dessen eigener elektronischer Gesundheitskarte. Der technische Teil der vollständigen KVNR kann zusätzlich eine Zuordnung zu dem Mitglied enthalten, über das die Familienversicherung besteht.
Wechselt ein familienversichertes Kind später in eine eigene Mitgliedschaft, bleibt der persönliche, auf der Gesundheitskarte sichtbare Teil der Krankenversichertennummer grundsätzlich erhalten.
Wofür wird die Krankenversichertennummer benötigt?
Versicherte benötigen die KVNR unter anderem bei:
- Anträgen an die Krankenkasse,
- der Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice,
- der Behandlung in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus,
- der Ausstellung von Rezepten und Verordnungen,
- der Nutzung der elektronischen Patientenakte,
- der Beantragung einer Ersatzbescheinigung,
- der Einreichung von Rechnungen oder Belegen,
- bestimmten Formularen von Behörden und Sozialleistungsträgern.
Die elektronische Gesundheitskarte dient als Nachweis des Versicherungsschutzes und enthält neben der Krankenversichertennummer weitere administrative Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus.
Ist die Krankenversichertennummer eine sensible Angabe?
Die KVNR ist ein personenbezogenes Identifikationsmerkmal. Sie sollte deshalb nicht öffentlich veröffentlicht oder ohne sachlichen Grund an Dritte weitergegeben werden.
Auf Fotos der Gesundheitskarte sollten mindestens folgende Angaben unkenntlich gemacht werden:
- Krankenversichertennummer,
- Name und Geburtsdatum,
- Kartenkennnummer,
- Institutionskennzeichen,
- Lichtbild,
- weitere Barcodes oder maschinenlesbare Angaben.
Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und andere berechtigte Stellen dürfen die Nummer verwenden, soweit dies für die medizinische Versorgung, Abrechnung oder Durchführung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.
Häufige Fragen zur Krankenversichertennummer
Wo finde ich die Krankenversichertennummer auf der Karte?
Sie steht auf der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte beim Feld „Versichertennummer“. Die persönliche Nummer beginnt mit einem Großbuchstaben und enthält anschließend neun Ziffern.
Wie viele Stellen hat die Krankenversichertennummer?
Der auf der Gesundheitskarte sichtbare und für Versicherte relevante Teil hat zehn Stellen: einen Buchstaben und neun Ziffern.
Beginnt die Krankenversichertennummer immer mit einem Buchstaben?
Ja. Der sichtbare unveränderbare Teil beginnt mit einem Großbuchstaben von A bis Z. Danach folgen neun Ziffern.
Ist die Mitgliedsnummer der Krankenkasse die Krankenversichertennummer?
Häufig wird die Krankenversichertennummer umgangssprachlich als Mitgliedsnummer bezeichnet. Der Begriff ist aber nicht einheitlich definiert. Maßgeblich ist die auf der Gesundheitskarte als „Versichertennummer“ bezeichnete KVNR.
Ist die Krankenversichertennummer dasselbe wie die Krankenkassennummer?
Nein. Die Krankenversichertennummer gehört zu einer Person. Die Krankenkassennummer beziehungsweise das Institutionskennzeichen identifiziert die Krankenkasse.
Ist die Krankenversichertennummer die Nummer auf dem Sozialversicherungsausweis?
Nein. Auf dem früheren Sozialversicherungsausweis beziehungsweise heutigen Versicherungsnummernachweis steht die Rentenversicherungsnummer. Diese ist nicht mit der Krankenversichertennummer auf der Gesundheitskarte identisch.
Ändert sich die Krankenversichertennummer beim Krankenkassenwechsel?
Der sichtbare, persönliche Teil bleibt grundsätzlich gleich. Lediglich die technischen Angaben zur Kassenzugehörigkeit werden angepasst.
Ändert sich die KVNR bei einer neuen Gesundheitskarte?
Nein. Eine neue Karte erhält eine eigene Kartenkennnummer, die persönliche Krankenversichertennummer bleibt normalerweise unverändert.
Was kann ich tun, wenn ich meine Krankenversichertennummer nicht kenne?
Zunächst sollte die Vorderseite der Gesundheitskarte geprüft werden. Alternativ kann die Nummer je nach Krankenkasse in der App, der Onlinegeschäftsstelle, einer Mitgliedsbescheinigung oder in Schreiben der Krankenkasse stehen. Andernfalls kann sie direkt bei der Krankenkasse erfragt werden.
Haben Familienversicherte eine eigene Krankenversichertennummer?
Ja. Jedes versicherte Familienmitglied erhält eine eigene KVNR und eine eigene elektronische Gesundheitskarte.
Zusammenfassung
Die Krankenversichertennummer ist die persönliche und grundsätzlich lebenslang gültige Identifikationsnummer in der Krankenversicherung. Der auf der elektronischen Gesundheitskarte sichtbare Teil besteht aus einem Großbuchstaben und neun Ziffern.
Sie darf nicht mit der Kassennummer, der Kartenkennnummer oder der Sozialversicherungsnummer verwechselt werden. Auch bei einem Krankenkassenwechsel oder der Ausstellung einer neuen Gesundheitskarte bleibt die persönliche KVNR normalerweise unverändert.
