Selbständige
Wann ist man selbständig?
Der Status beruflich selbständig gilt für Personen, die vertraglich keiner betrieblichen Arbeitsorganisation ( Firma, Institution, Verein ) angehören, somit keinem direkten Weisungsrecht durch Vorgesetzte unterliegen und über ihre Arbeitszeit frei bestimmen können.
Selbständige können als Arbeitgeber für Dritte agieren, wenn sie als Inhaber und Betreibende von Unternehmen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bieten und selbst dort nicht angestellt sind.
So genannte Einzel- oder Solo-Selbständige haben keinerlei Angestellte, sondern agieren als Einzelunternehmen oder Teil einer Unternehmergesellschaft (UG) am Markt.
Krankenversicherung für Selbständige
In Deutschland besteht eine gesetzlich verankerte Versicherungspflicht. Selbständige können zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung wählen.
Landwirtschaftliche Unternehmen, Künstler und Publizisten unterliegen auch als Selbstständige der allgemeinen Versicherungspflicht zur Krankenversicherung.