Sachbezüge
Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gehören neben Geldleistungen, wie Lohn oder Gehalt, auch Sachbezüge. Das können Unterkunft, Verpflegung und andere Waren- und Dienstleistungen sein. Der Wert der Sachbezüge richtet sich nach der Sachbezugsverordnung. Diese gilt gleichermaßen für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie für die Unfallversicherung und für das Steuerrecht.