Sachbezüge

Was sind Sachbezüge?
Sachbezüge sind nicht-monetäre Vergütungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Als geldwerte Vorteile zählen sie zum Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und unterliegen daher grundsätzlich der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Geldzuwendungen gelten nicht als Sachbezüge, auch wenn sie zweckgebunden sind (z. B. „50 Euro für den Tank“ auf das Konto überwiesen). Diese unterliegen voller Steuer- und Beitragspflicht.
Rolle und Funktion von Sachbezügen
Sachbezüge sind ein beliebtes Instrument in der Personalpolitik von Unternehmen, um Mitarbeitende zu motivieren oder Zusatzleistungen anzubieten – oft mit steuerlichen Vorteilen. Unternehmen können damit die Nettoeinkommen der Beschäftigten erhöhen, ohne die Lohnnebenkosten im gleichen Maße zu steigern.
Bedeutung für die Sozialversicherung
Sachbezüge erhöhen das sozialversicherungspflichtige Entgelt und müssen korrekt in der Lohnabrechnung erfasst werden. Sie fließen in die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein
Gesetzliche Grundlage
Die Bewertung von Sachbezügen erfolgt auf Basis der Sachbezugsverordnung (SachBezV). Diese Verordnung gilt einheitlich für:
- die gesetzliche Krankenversicherung
- die Soziale Pflegeversicherung
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die Arbeitslosenversicherung
- die Unfallversicherung
- sowie das Steuerrecht
Beispiele für Sachbezüge
- Warengutscheine, Tankgutscheine oder Einkaufsgutscheine
- Jobtickets oder Zuschüsse zum ÖPNV
- Mahlzeitenzuschüsse (z. B. Kantinenessen)
- Beiträge für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)
- Überlassung von Diensthandys oder Fahrrädern zur privaten Nutzung
Steuerfreigrenze von Sachbezügen
Für die steuerliche Veranlagung gilt ein Freibetrag (Sachbezugsfreigrenze). Die monatliche Freigrenze für bestimmte Sachbezüge liegt bei 50 Euro pro Arbeitnehmer (Stand: 2025). Liegt der Wert darüber, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Damit ein Sachbezug unter die Steuerfreigrenze fällt, muss er folgende Bedingungen erfüllen:
- Es muss sich um einen echten Sachwert handeln, kein zweckgebundener Geldbetrag.
- Der Gutschein oder die Sachzuwendung muss bestimmte Kriterien der Finanzverwaltung erfüllen (z. B. nur für Waren oder Dienstleistungen verwendbar sein, nicht frei in Geld umtauschbar).
verschiedene Beispiele
- Verpflegung (z. B. Frühstück, Mittag- oder Abendessen)
→ Sachbezugswert 2025 für volle Verpflegung: 333 €/Monat
– Frühstück: 68 €
– Mittagessen: 132,50 €
– Abendessen: 132,50 €
- Unterkunft oder freie Wohnung
→ Sachbezugswert 2025: 278 €/Monat
Der Wert kann je nach Ausstattung und Nutzung variieren.
- Dienstwagen zur privaten Nutzung
→ Bewertung in der Regel mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat (sog. 1 %-Regelung)
- Warengutscheine, Tankgutscheine oder Sachgeschenke
→ Bis zu 50 €/Monat sind steuer- und beitragsfrei, darüber hinaus beitragspflichtig
- Mitarbeiterhandy oder -laptop zur Privatnutzung
→ In der Regel steuer- und beitragsfrei, sofern Eigentum beim Arbeitgeber verbleibt
- Vergünstigte Werkswohnungen
→ Bewertung nach ortsüblicher Miete mit ggf. pauschalen Abzügen