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betriebliche Krankenversicherung

betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzkrankenversicherung, die ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließt. Sie gehört zu den betrieblichen Zusatzleistungen und wird oft als Teil der Gesundheitsförderung oder Mitarbeitermotivation genutzt.

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwilliges, aber wachsend beliebtes Modell, mit dem Unternehmen die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Beschäftigten aktiv fördern können. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und kann zur besseren medizinischen Versorgung beitragen.

Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber einen Gruppenvertrag mit einer privaten Krankenversicherung ab. Die Mitarbeiter profitieren dann von zusätzlichen Gesundheitsleistungen, beispielsweise

  • Zahnersatz und Zahnreinigung
  • Sehhilfen (z. B. Brillen)
  • Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus
  • alternativen Heilmethoden

Die bKV ist nicht zu verwechseln mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder mit der Pflichtversicherung in der GKV oder PKV.

Vorteile für Arbeitnehmer

Für die Arbeitnehmer ergeben sich eine Reihe von Vorteilen. So ist für die private Zusatzabsicherung über die Firma meist keine oder nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung nötig. Die Beiträge zahlt zu großen Teilen oder vollständig der Arbeitgeber. Auch wird kein individueller Vertrag abgeschlossen - die Mitarbeiter erhalten einen verbesserten Gesundheitsschutz, ohne dafür eine eigene Zusatzversicherung abschließen zu müssen. 

Vorteile für Arbeitgeber

Aber auch Arbeitgeber profitieren, wenn sie auf diese Weise in die Gesundheit Ihrer Belegschaft investieren. Neben der  möglichen Reduzierung von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen kann die Mitarbeiterbindung und -motivation gestärkt werden. Für die Außenwirkung ergibt sich eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber im Vergleich zu anderen Akteuren.Steuerlich können die Beiträge des Arbeitgebers zur bKV unter bestimmten Bedingungen als Sachbezüge gelten und somit steuerfrei bleiben. Das gilt bis zu einer Grenze von 50 € monatlich pro Mitarbeitendem, Stand 2025. 

 

 

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