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Reha-Antrag

Reha-Antrag

Ein Antrag auf Rehabilitation, kurz Reha-Antrag, bezeichnet in der Gesetzlichen Krankenversicherung den formellen Antrag auf eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, der bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt wird. Ziel der Maßnahme ist es, Krankheiten oder deren Folgen zu behandeln, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen oder eine Behinderung zu vermeiden.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist einer der möglichen Leistungsträger für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Voraussetzung ist, dass kein anderer Träger vorrangig zuständig ist – etwa die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei Erwerbsfähigen.

Antragsberechtigt sind alle Versicherten der GKV mit medizinischer Notwendigkeit für eine Reha sowie auch Kinder und Jugendliche bei bestimmten Indikationen. 

Ablauf einer Antragstellung

Der erste Schritt ist eine Ärztliche Verordnung. Dazu stellt zunächst der behandelnde Arzt fest, ob eine Reha medizinisch notwendig ist. Liegt eine ärztliche Verordnung für eine Reha vor, kann ein Antrag auf Kostenübernahme einer Reha-Maßnahme gestellt werden. Dazu sind folgende Formulare möglich:  

  •        Muster 61 (Verordnung von medizinischer Rehabilitation)
  •        spezifische Antragsformulare der Krankenkasse

Nach dem Einreichen des Rehaantrags erfolgt obligatorisch eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD). Abschließend wird ein Bescheid über eine Bewilligung der beantragten Reha oder andernfalls über eine Ablehnung der Maßnahme erstellt.

Besonderheiten

    Eine stationäre Reha wird meist nur bewilligt, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen. 

    Die Reha muss in einer zugelassenen Einrichtung erfolgen (nach § 111 SGB V).

    Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Reha-Einrichtung (§ 9 SGB IX).

    Zuzahlung: Versicherte über 18 Jahren zahlen i. d. R. 10 € pro Tag der stationären Reha, max. 28 Tage pro Kalenderjahr.

Wiederholungsfristen für bewilligte Reha

In der Regel nur alle 4 Jahre eine Reha über die GKV – Ausnahme bei medizinisch begründetem Bedarf.

Ablehnung und Widerspruch

Wird der Antrag abgelehnt, können Versicherte innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen einlegen.

 

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