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Verordnung (ärztliche)

Verordnung (ärztliche)

Durch eine ärztliche Verordnung, auch Rezept genannt, verschreiben Ärzte ihren Patienten Arzneimittel, Heilmittel oder Hilfsmittel. Hierzu bedienen sie sich regelmäßig verschiedener Formulare.

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Inhalte einer Verordnung

Welche Angaben die ärztliche Verordnung enthält, richtet sich nach dem verwendeten Formular bzw. dem verordneten Medikament, Heilmittel oder Hilfsmittel. In der Regel enthalten alle Rezepte aber zumindest folgende Angaben:

  • Krankenkasse bzw. Kostenträger
  • Daten des Versicherten inklusive Versichertenstatus und Versichertennummer
  • Arztdaten
  • genauere Angaben zum verordneten Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel (z.B. Packungsgröße, Befund)
  • Ausstellungsdatum
  • Arztunterschrift und Stempel

Rezeptarten für Arzneimittel

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden verschiedene Arten von Rezepten zur Verordnung von Arzneimitteln unterschieden:

Rosa Rezept/Rotes Rezept, „Kassenrezept“ (Muster 16)

Erhalten gesetzlich Versicherte ein rosafarbenes Rezeptformular von ihrem Arzt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das verordnete Arzneimittel. Versicherte müssen lediglich eine Zuzahlung leisten.
Die Gültigkeit einer solchen ärztlichen Verordnung beträgt drei Monate, allerdings erstattet die Kasse die Kosten nur innerhalb von einem Monat nach dem Tag der Ausstellung. In den übrigen zwei Monaten wird das Rezept wie ein Privatrezept behandelt.

Privatrezept, zumeist Blaues Rezept

Zur Ausstellung eines Privatrezepts nutzen Ärzte in der Regel ein hellblaues Formular, auch wenn dessen Verwendung nicht zwingend erforderlich ist. Es kann bis zu drei Monate nach Ausstellung durch den Arzt eingelöst werden.
Gesetzliche Versicherte erhalten ein Privatrezept, wenn das verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gehört. In diesem Fall tragen Patienten die Kosten in voller Höhe selbst.

Grünes Rezept

Verwendet der Arzt ein grünes Formular, handelt es sich um eine Empfehlung für nicht verschreibungspflichtige, also so genannte rezeptfreie Medikamente. Die Kosten für diese in Apotheken erhältlichen Arzneimttel trägt der Versicherte normalerweise allein. Einige Krankenkassen erstatten die Kosten bis zu einer jährlichen Obergrenze im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung. Grüne Rezepte gelten zeitlich unbegrenzt.

Gelbes Rezept

Mit einem gelben Rezeptformular werden Arzneimittel verordnet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, daher wird es kurz als „BTM-Rezept“ bezeichnet. Diese Verordnungen unterliegen strengen Auflagen und können nur innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden.

Weißes Rezept oder T-Rezept

Medikamente, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, werden über ein weißes Rezept verordnet, welches nur sieben Tage gültig ist.

Rezeptformulare für Heil- und Hilfsmittel

Für die Verordnung von Heilmitteln bzw. Hilfsmitteln gibt es jeweils spezielle Formulare:

  • Heilmittelverordnung – Maßnahmen der Physikalischen Therapie/Podologischen Therapie (Muster 13)
  • Heilmittelverordnung – Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie (Muster 14)
  • Heilmittelverordnung – Maßnahmen der Ergotherapie/Ernährungstherapie (Muster 18)
  • Sehhilfenverordnung (Muster 8)
  • Verordnung von vergrößernden Sehhilfen (Muster 8A)
  • Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe (Muster 15)
  • Verordnung allgemeiner Hilfsmittel (Muster 16)

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