Kollektivvertrag
Dem Kollektivvertrag sind alle Vereinbarungen zur Vergütung von Vertragsärzte zu Grunde gelegt. Außerdem enthält er Vereinbarungen, die für alle Vertragsärzte und gesetzlichen Krankenkasse Gültigkeit besitzen. Er stellt damit das Gegenstück zum Selektivvertrag dar, der von einzelnen Krankenkassen abgeschlossen wird.