rezeptfreie Arzneimittel (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin)
Alternative Heilmethoden liegen im Trend: Immer mehr Menschen greifen im Krankheitsfall auf natürliche Mittel und Methoden zurück, um den Heilungsprozess zu fördern. Drei der bekanntesten Naturheilverfahren sind die Homöopathie, die Phytotherapie und die Anthroposophische Medizin. Da diese nicht zum GKV-Leistungskatalog gehören, müssen diese Behandlungen und die jeweils verordneten Medikamente normalerweise aus eigener Tasche bezahlt werden. Einige Krankenkassen erstatten ihren Versicherten diese Arzneimittel aber im Rahmen einer Satzungsleistung.
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Welche gesetzlichen Regelungen gelten?
Seit Anfang 2004 dürfen die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (auch OTC-Medikamente oder rezeptfreie Medikamente genannt) nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind:
- Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden, für die das Arzneimittel als Therapiestandard gilt
- Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
- Kinder mit Entwicklungsstörungen
Die Kassen haben allerdings die Möglichkeit, die Erstattung solcher Arzneimittel, zu denen auch die meisten homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Medikamente zählen, für alle ihre Versicherten in einer Satzungsleistung zu verankern.
Wie funktioniert ein grünes Rezept?
Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass das Medikament durch einen Arzt verordnet wurde, entweder auf einem grünen Rezept oder einem Privatrezept. Das grüne Rezept wird vom Arzt für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausgestellt und dient lediglich dazu, Name und Dosierung zu notieren. In der Regel bezahlt der Patient das Arzneimittel zunächst selbst und reicht anschließend die in der Apotheke erhaltene Quittung und das Rezept bei seiner Krankenkasse ein, die dann den Medikamentenpreis zurückerstattet.
Kostenerstattung - Wieviel übernehmen die Kassen?
Die Erstattung erfolgt dabei je nach Kasse anteilig oder in voller Höhe und ist meist auf einen jährlichen Höchstbetrag zwischen 50 und 150 Euro begrenzt. Teilweise ist die Kostenübernahme dabei an zusätzliche Bedingungen (z.B. die Beschränkung auf bestimmte Ärzte) gebunden. Bei einigen Krankenkassen werden die Medikamente über das Gesundheitskonto des Versicherten abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Gesamtbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.
Krankenkassentest
Welche Kassen bieten eine Kostenerstattung für rezeptfreie Medikamente?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 100 EUR Geldleistung
2 Sterne - 50 - 99 EUR Geldleistungen oder ab 100 EUR Geldleistungen im Rahmen Gesundheitskonto
1 Stern - < 50 EUR Geldleistungen oder mit Einschränkungen bzw. weniger als 100 EUR Geldleistungen im Rahmen Gesundheitskonto
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