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Pressemitteilung AOK NordWest

AOK NordWest führt als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland den elektronischen Krankenbeförderungsschein ein

Verordnungen kommen jetzt digital per Mausklick
veröffentlicht am 20.09.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

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Die Verordnung von Krankenbeförderungen durch Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein ist für Versicherte der AOK NordWest nach einer erfolgreichen Testphase künftig auch elektronisch möglich.

2022-09-20T10:30:00+00:00
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Dabei kooperiert die AOK NordWest mit der CompuGroup Medical (CGM), dem Marktführer für Praxisverwaltungssysteme, und dem Softwarehersteller gevko GmbH. "Damit können die Ärztinnen und Ärzte die Verordnungen für eine Krankenbeförderung direkt aus ihrem Praxisinformationssystem heraus schnell und sicher digital an uns schicken. Das Genehmigungsverfahren wird damit erheblich beschleunigt. Die Einführung der elektronischen Verordnung von Krankenbeförderungen (eVO Fahrkosten) bietet für alle Seiten erhebliche Vorteile", sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland hat die AOK NordWest diesen Prozess digitalisiert. "Unser Pilot für die elektronische Verordnung von Fahrkosten ist für die Branche richtungsweisend", so der AOK-Chef.

Der vormals rein papierbasierte Genehmigungsprozess der Verordnungen von Krankenbeförderungen gehört in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein der Vergangenheit an. Die bisher von den Arztpraxen auf dem "Muster 4" verordneten Krankenbeförderungen wie für Taxis, Mietwagen oder Krankentransportwagen werden aus dem Praxisverwaltungssystem direkt per Mausklick digital an die AOK NordWest zur schnellen, tagesaktuellen Genehmigung übermittelt. "Patienten müssen somit keine Papierunterlagen mehr an uns schicken. Das Genehmigungsverfahren wird beschleunigt, die Prozesse in der Arztpraxis und auch bei uns erheblich vereinfacht. Das spart Zeit und Übermittlungskosten für alle Beteiligten", so Ackermann.

Telematikinfrastruktur bietet Grundlage der Technik

Voraussetzung für den elektronischen Versand der Verordnung ist eine Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) und dem darauf basierenden KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen). Dieser sorgt für einen absolut sicheren Versand und Datenaustausch zwischen Praxis und Krankenversicherung. "Wir nutzen die TI für genau das, wofür sie ursprünglich ins Leben gerufen wurde: Fühlbare Erleichterungen im Behandlungsprozess für alle Beteiligten - und das auf absolut sicherem Wege. Dazu erhalten wir vom Markt äußerst positive Resonanz und vernehmen ein großes Interesse", so Matthias Leu, projektverantwortlicher Business Development Manager bei CompuGroup Medical.

Ergebnis der AOK NordWest im aktuellen Krankenkassentest

AOK NordWest

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