Wie beantrage ich die SV-Nummer für mein privatversichertes Kind?
Antwort: Wenn Ihr Kind ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) antreten möchte, besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Diese Versicherungspflicht besteht auch dann, wenn ihr Kind bis jetzt privat krankenversichert ist. Wenn Ihre Tochter dann in der GKV versichert wird, wird ihr auch eine Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) zugeordnet.
Die SV-Nummer können Sie bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger oder dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin anfragen. Der private Krankenversicherungsvertrag kann rückwirkend gekündigt werden. Die private Krankenversicherung kann nach Beendigung des FSJ durch eine Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden, falls die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung weiterhin vorhanden sind.
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